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Abstimmungsentscheid: Die Individualbesteuerung wurde angenommen

Mit diesem Entscheid steht ein grundlegender Systemwechsel in der Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften bevor. Die Experten der Zürcher Kantonalbank ordnen ein, was das Ja zur Individualbesteuerung bedeutet, welche konkreten Auswirkungen diese Entscheidung mit sich bringt und wo Handlungsbedarf besteht.

Text: Tanja Müller / Video: Mathieu Gilliand, Flavio Pinton

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Gian Matossi, Leiter Steuern, Roman Schwarz, Leiter Wealth Planning und Janine Liesch, Leiterin Stab Wealth Planning beantworten die wichtigsten Fragen zum Ja zur Individualbesteuerung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Individualbesteuerung

Was sind die konkreten Änderungen durch die Individualbesteuerung?

Die schweizweite Einführung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen bringt einen einheitlichen Steuertarif für alle Steuerpflichtigen, unabhängig vom Zivilstand. Jeder Ehegatte wird sein Einkommen und Vermögen künftig in einer separaten Steuererklärung deklarieren, wodurch die Heiratsstrafe abgeschafft wird. Zudem werden bei der direkten Bundessteuer die Kinderabzüge von bisher CHF 6'800 auf CHF 12'000 erhöht. Die Individualbesteuerung wird spätestens per 1. Januar 2032 eingeführt.

Gibt es aktuell Handlungsbedarf?

Aufgrund der noch offenen Umsetzungsfragen in den Kantonen – sprich bei den Staats- und Gemeindesteuern, die in der Regel deutlich höher ausfallen als die direkte Bundessteuer – sowie den praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung, besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dies gilt auch, da die Einführung der Individualbesteuerung wie gesagt noch bis 2032 dauern wird. Die Experten der Zürcher Kantonalbank raten davon ab, voreilig und ohne sorgfältige Planung und Beratung grössere Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vorzunehmen. Wir empfehlen die konkrete Umsetzung im Wohnkanton abzuwarten.

Warum sollten im Hinblick auf die Einführung der Individualbesteuerung aktuell noch keine Vermögensüberträge zwischen Ehegatten vorgenommen werden?

Um die Einkommen zwischen Ehegatten gleichmässiger zu verteilen – beispielsweise bei Erträgen aus vermieteten Liegenschaften – könnte es auf den ersten Blick als sinnvoll erscheinen, dem Ehegatten Liegenschaften zu übertragen. Doch eine solche Übertragung hätte erhebliche Auswirkungen. In einigen Kantonen, wie z.B. Zürich, kann eine Übertragung der Liegenschaft Grundstückgewinnsteuern auslösen, was sehr kostspielig werden kann. Eine Schenkung von Liegenschaftsanteilen zwischen Ehegatten kann zwar die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, führt jedoch dazu, dass der geschenkte Anteil ins Eigengut des Beschenkten übergeht und somit bei Scheidung oder im Erbfall als dessen Vermögen gilt. Eine Liegenschaftsübertragung sollte daher gut durchdacht und sorgfältig geplant werden.

Ist es sinnvoll im Rahmen der Einführung der Individualbesteuerung die Arbeitspensen der Ehegatten anzupassen und welche Faktoren sind entscheidend?

Steuerlich kann das zwar einen Vorteil bringen, aber nicht zwingend. Es kommt auf die individuelle finanzielle Gesamtsituation an. Es ist wichtig, alle Auswirkungen genau zu betrachten, insbesondere auch jene auf die Pensionskasse. Ausserdem sollte die langfristige Perspektive im Berufsleben berücksichtigt werden. Statistisch gesehen ist es mit einem Pensum unter 70 Prozent deutlich schwieriger, Karriere zu machen.

Was sollte für die Übergangsphase bis zur Einführung der Individualbesteuerung beachtet werden?

  1. In der Übergangszeit kann es sinnvoll sein, die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse insbesondere bei dem Ehepartner vorzunehmen, der das tiefere Einkommen hat. So kann man steuerlich stärker profitieren als nach der Einführung der Individualbesteuerung, wenn die Abzüge nur noch vom eigenen Einkommen abgezogen werden können.
  2. Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden auch Kapitalleistungen aus der 2. und 3. Säule separat besteuert. Wer die Möglichkeit hat, Kapitalleistungen sowohl vor als auch nach der Einführung der Individualbesteuerung zu beziehen, sollte die Situation erneut genau prüfen, um mögliches Optimierungspotenzial zu nutzen.
  3. Seien Sie vorsichtig bei der Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Liegenschaften. Solche Übertragungen können sowohl steuerliche als auch vermögensrechtliche Konsequenzen im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls haben.

Übersicht Individualbesteuerung

Dieses Faktenblatt gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der Individualbesteuerung.

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