Bin ich von der Dossierführungsgebühr für kontakt- und nachrichtenlose Kunden betroffen?
Können wir innert einer Frist von einem Jahr keinen Kontakt zu Ihnen herstellen, gelten Sie als kontaktlos. In der Folge wird eine Dossierführungsgebühr erhoben. Sie beträgt CHF 100.– pro Jahr zuzüglich MWST und wird jeweils am Ende eines Kalenderjahres vom Kundenkonto abgebucht.
Betroffen sind Kundinnen und Kunden, welche wir weder auf telefonischem, elektronischem noch schriftlichem Weg innert einer Frist von einem Jahr erreichen können (Kontaktabbruch). Solange wir als Bank die für Sie bestimmten Dokumente per Post oder elektronisch zustellen können und eine gültige Erreichbarkeit in unserem System hinterlegt haben, sind Sie nicht von der Gebühr betroffen. Wenn unsere Nachforschungen infolge eines Kontaktabbruchs erfolglos verlaufen oder die Kontaktaufnahme aus anderen Gründen nicht möglich ist, gilt die Kontaktlosigkeit als festgestellt.
Dabei wird eine Jahresgebühr von CHF 100.- für die Dossierführung der entsprechenden Kundinnen und Kunden belastet. Alle relevanten Informationen und Fristen rund um das Thema sind im Merkblatt (PDF, 139 KB) ersichtlich.
Sämtliche Preise im Bezug auf die Zusatzdienstleistungen (z.B. Adressnachforschung, Bearbeitung Postretouren etc.) sind in den nachfolgenden Broschüren ersichtlich:
Preise und Konditionen für Privatkunden (PDF, 407 KB)