Die Zahl der Pensionierungen steigt derzeit stark. Immer mehr Babyboomer erreichen das Rentenalter. Zu diesen zählen in der Schweiz die Jahrgänge von 1946 bis 1964. In den wirtschaftlich florierenden Nachkriegsjahren fand ein regelrechter Babyboom statt, der spätestens in den 70er-Jahren mit dem sogenannten Pillenknick sein Ende nahm. Nie zuvor standen so viele vor dem Übertritt ins Rentenalter, der mit grossen Veränderungen verbunden ist. Nicht umsonst wird die Zeit nach der Pensionie- rung «dritter Lebensabschnitt» genannt. Es ist die Zeit für eine Standortbestimmung, für eine Auslegeordnung der Wünsche und Lebensziele. Finanzielle Möglichkeiten werden ausgelotet und häufig weitgehende Veränderungen ins Auge gefasst. Auch
die Wohnsituation wird überdacht. Es erstaunt daher nicht, dass die häufigsten Immobilienverkäufe zum Zeitpunkt der Pensionierung stattfinden.
Ältere Menschen sind besonders häufig Besitzer von Immobilien. Unsere eigenen Finanzierungen von Wohnimmobilien zeigen, dass im Kanton Zürich mehr als die Hälfte der in privater Hand gehaltenen Wohnimmobilien Eigentümern gehören, die bereits über 60 Jahre alt sind. Als sie noch jung waren, konnten sie sich Wohneigentum einfacher leisten, als dies heutzutage der Fall ist. Bei den aktuellen Preisen und geltenden Tragbarkeitshürden könnnen sich heute nur noch 10 Prozent der Mieter Wohneigen- tum leisten. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Verteilung hinsichtlich Alter noch ungleicher. Die über 60-Jährigen besitzen nahezu 80 Prozent aller privat gehaltenen Mehrfamilienhäuser. Übertragen wir diese Altersverteilung auf den gesamten kantonalen Immobilienbestand, besitzen die über 60-Jährigen im Kanton Zürich rund 54’000 Einfamilienhäuser, die stolze Zahl von 158’000 Eigentumswohnungen sowie 9’300 Mehrfamilienhäuser. Gemessen an der aktuellen Neubautätigkeit beim Wohn- eigentum entspricht dies der Wohnungsproduktion von rund 90 Jahren. In den nächsten Jahrzehnten wird also eine beachtliche Anzahl Wohnimmobilien den Besitzer wechseln. Spätestens mit dem Erbe gehen diese Immobilien an die jüngere Generation über. Neu wird auch immer mehr Stockwerkeigentum vererbt, eine Wohnform, die es in der Schweiz erst seit 1965 gibt.
Für viele Eigentümer ist es eine Herzensangelegenheit, die Immobilie in der Familie zu halten. Nicht immer will jedoch ein Nachkomme die Liegenschaft übernehmen. In der Regel sind selbst die Erben bereits zwischen 55 und 75 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt haben viele bereits ein Eigenheim, oder sie sind fest an ihrem Wohnort verwurzelt. Auch wenn ein Nachkomme die Liegenschaft gerne übernehmen möchte, kann es zudem an unzureichenden finanziellen Mitteln scheitern. Weitere Erben müssen ausbezahlt und die Hypothekarbestimmungen erfüllt werden. Verkaufen die älteren Immobilienbesitzer ihre Liegenschaften nicht zu Lebzeiten, erfolgt die Veräusserung daher häufig durch die Erben. Droht die derzeitige Knappheit an Wohneigentum aufgrund des Generationentransfers gar in ein Überangebot zu kippen?