Nur wenige Mietzinssenkungen zum Jahresende
Die aktuelle Entwicklung der Mieten im Bestand | 4. Quartal 2025
Text: Benedikt Lennartz, Analytics Immobilien
Die qualitätsbereinigten Altbestandesmieten haben sich im vierten Quartal 2025 nur minimal verändert: Während der Index schweizweit praktisch stabil blieb, sank er im Kanton Zürich nur leicht. Seit der Referenzzinssatzsenkung aus dem März 2025 ist nun bereits mehr als ein halbes Jahr vergangen. Die Senkung berechtigt einen grossen Anteil der Miethaushalte, bei ihrem Vermieter eine Mietzinssenkung einzufordern. Bisher ist jedoch nur ein Teil von ihnen aktiv geworden.
Altbestandesmietindex ohne starke Veränderung
Indexbasis (Index = 100) erstes Quartal 2006
Altbestandesmietindex
Der im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) von uns konzipierte Altbestandesmietindex wurde erstmals im April 2024 publiziert. Er berücksichtigt die Mietpreisentwicklung für Wohnungen, in denen es keine Mieterwechsel gab, und schliesst damit eine Lücke in der Indexlandschaft zum Schweizer Mietwohnungsmarkt. Wir publizieren die aktuellen Indexstände quartalsweise auf zkb.ch.
Viele Mieter nutzten die Gelegenheit zur Mietzinssenkung bisher nicht
Die dem Altbestandesmietindex zugrundeliegenden Mietpreisindexdaten des BFS zeigen, dass viele Haushalte von der Möglichkeit einer Mietzinssenkung noch keinen Gebrauch gemacht haben, obwohl dies schnell einige Hundert Franken Ersparnis im Jahr bedeuten würde. So haben schweizweit im vierten Quartal 2025 weitere 4% der Miethaushalte eine Mietzinssenkung erhalten. Zusammen mit den Senkungen aus dem dritten Quartal dieses Jahres ergibt dies insgesamt rund 12% der Miethaushalte, die bisher von der ersten Referenzzinssatzsenkung profitiert haben. Laut unserer Berechnung wären jedoch knapp 41% der Haushalte in der Schweiz für ein Senkungsbegehren bereitgestanden.
Im Kanton Zürich hat es im Vergleich mit der Gesamtschweiz aufgrund der häufiger angewandten Referenzzinssatzerhöhungen in der Vergangenheit nun auch mehr Senkungen gegeben. Hier haben im vierten Quartal 8% eine Mietzinssenkung erhalten und freuten sich damit über eine spürbare Erleichterung im Portemonnaie. Insgesamt hat etwas mehr als jeder fünfte Miethaushalt im Kanton Zürich bisher von der Senkung des Referenzzinssatzes Gebrauch gemacht. Allerdings wären knapp zwei Drittel der Haushalte dazu berechtigt.
Hält die Zurückhaltung an?
Ungefähr zwei Drittel der Miethaushalte, für die sich ein Senkungsbegehren lohnen würde, haben folglich die Gelegenheit bisher nicht ergriffen. Die bisherige Zurückhaltung vieler Mieterinnen und Mieter könnte auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein. Einerseits herrscht möglicherweise Unsicherheit darüber, ob eine Mietzinsanpassung aufgrund der allgemeinen Teuerung zu einer Erhöhung statt einer Senkung führen könnte. Es ist zudem möglich, dass manch ein Mieter im Umfeld steigender Wohnraumknappheit dem Konflikt mit dem Vermieter aus dem Weg gehen möchte. Ein weiterer Grund könnte die zweite Referenzzinssatzsenkung aus dem September 2025 sein. Viele Mieter warteten möglicherweise ab, um gleich auf einen Schlag von einer weiteren Senkung zu profitieren. Die zweite Senkung sollte sich im ersten Quartal 2026 in den Daten widerspiegeln und könnte das Bild nochmals verändern. Es bleibt abzuwarten, ob dann mehr Mieter die Gelegenheit ergriffen haben, ihre Mietkosten zu senken. Es kann sich lohnen, denn die nächste Veränderung des Referenzzinssatzes lässt gemäss unserer Prognose noch einige Zeit auf sich warten.
Viele Mieter können noch Mietzinssenkungen einfordern
Anteil der Miethaushalte, deren Mietzins gesenkt wurde, und Potenzial