Die zehn häufigsten Fehler beim Erstellen eines Testaments
Bei der Errichtung eines Testaments lauern zahlreiche Stolpersteine, die zu Missverständnissen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder gar zur Unwirksamkeit des Testaments führen können. Erfahren Sie, welche Fehler Sie vermeiden sollten, um Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne zu planen. Damit Sie Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Wünschen vererben können.
Nicole Schweizer / Bilder: Lea Meienberg, Getty Images
«Beim Erben zeigt sich der wahre Charakter», sagt ein bekanntes Sprichwort. Tatsächlich birgt das Thema Erbschaft in vielen Familien Konfliktpotenzial. Unterschiedliche Vorstellungen, Erwartungen und manchmal auch ungeahnte Charakterzüge treten dabei zutage.
In der Schweiz geht es beim Erben um erhebliche Vermögenswerte: Jährlich werden laut Schätzungen rund 100 Milliarden Franken vererbt. Gemäss Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften bei der Zürcher Kantonalbank, möchten die meisten Menschen, dass ihr Nachlass nicht zu Streitigkeiten führt, sondern klar geregelt ist und der Familienfrieden bewahrt wird. Deshalb erachtet er ein sorgfältig erstelltes Testament als ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. So lässt sich sicherstellen, dass das eigene Vermögen nach den persönlichen Wünschen vererbt wird.
Doch bei der Errichtung eines Testaments lauern zahlreiche Stolpersteine, die zu Missverständnissen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder gar zur Unwirksamkeit des Testaments führen können. Im Folgenden beleuchten wir die zehn häufigsten Fehler und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können.
Diese zehn Fehler sollten Sie vermeiden
Fehler Nr. 1: Kein Testament verfassen
Fehler Nr. 1: Kein Testament verfassen
Viele Menschen schieben die Nachlassplanung vor sich her, obwohl sie das Thema als wichtig erachten. Ohne eine individuelle Regelung wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Doch viele wissen nicht, wie diese genau funktioniert – besonders bei verheirateten Personen, bei denen auch das Güterrecht eine Rolle spielt. Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass die gesetzliche Erbfolge selten den tatsächlichen Wünschen entspricht.
Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Nachlassregelung auseinander. Nutzen Sie unseren Online-Erbrechner und informieren Sie sich, wie Ihr Nachlass nach Gesetz aufgeteilt würde. Verfassen Sie ein Testament, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten.
Fehler Nr. 2: Testament unklar formulieren
Fehler Nr. 2: Testament unklar formulieren
Ein Beispiel: «Mein Sohn Marco erhält den Mercedes.» Auf den ersten Blick scheint das klar. Doch ist gemeint, dass der Sohn das Fahrzeug ohne Anrechnung an seinen Erbteil als sogenanntes Vorausvermächtnis erhält? Oder handelt es sich um eine Teilungsvorschrift, bei welcher der Wert des Autos auf seinen Erbteil angerechnet wird? Solche Unklarheiten führen oft zu Streitigkeiten.
Tipp: Formulieren Sie klar und eindeutig, was Sie anordnen möchten. Lassen Sie Ihr Testament am besten von einer Fachperson prüfen.
Fehler Nr. 3: Pflichtteile nicht beachten
Fehler Nr. 3: Pflichtteile nicht beachten
Manchen Menschen ist nicht bewusst, dass das Schweizer Erbrecht Pflichtteile für Ehegatten und Nachkommen vorsieht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wird dieser missachtet, kann das Testament angefochten werden.
Tipp: Beachten Sie die Pflichtteile beim Verfassen Ihres Testaments, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Fehler Nr. 4: Formvorschriften nicht einhalten
Fehler Nr. 4: Formvorschriften nicht einhalten
Ein Testament ist nur dann gültig, wenn es den gesetzlichen Formvorschriften entspricht. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein maschinengeschriebenes Testament ist nur gültig, wenn es unter Mitwirkung von zwei Zeugen bei einer Urkundsperson (im Kanton Zürich beim Notar) öffentlich beurkundet wurde.
Tipp: Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben oder lassen Sie Ihr Testament von einer Fachperson aufsetzen.
Fehler Nr. 5: Keine Ersatzverfügung treffen
Fehler Nr. 5: Keine Ersatzverfügung treffen
Oft wird übersehen, eine Regelung für den Fall zu treffen, dass ein eingesetzter Erbe vor der testierenden Person verstirbt. Mangels einer Ersatzverfügung treten dann die gesetzlichen Erben an die Stelle des verstorbenen Erben – was oft nicht gewünscht ist. Zwar könnte man in einem solchen Fall auch das Testament ändern. Doch das ist unter Umständen nicht mehr möglich, wenn die testierende Person beispielsweise nicht mehr urteilsfähig ist.
Tipp: Legen Sie Ersatzerben fest, die im Falle des Vorversterbens eines eingesetzten Erben an dessen Stelle treten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird und ungewollte gesetzliche Erben ausgeschlossen bleiben.
Fehler Nr. 6: Nicht alle Ablebensfälle berücksichtigen
Fehler Nr. 6: Nicht alle Ablebensfälle berücksichtigen
Viele Ehepaare oder unverheiratete Paare möchten sich gegenseitig maximal begünstigen. Oft wird jedoch vergessen, festzulegen, was nach dem Tod des länger lebenden Partners geschehen soll. Ohne Regelung fällt das gesamte Vermögen an die Familie des zuletzt Verstorbenen, während die Familie des zuerst Verstorbenen leer ausgeht.
Tipp: Treffen Sie klare Regelungen für den Fall, dass eine Person vor Ihnen, gleichzeitig mit Ihnen oder nach Ihnen verstirbt. In vielen Fällen sind die letzten beiden Fälle deckungsgleich.
Fehler Nr. 7: Lebzeitige Zuwendungen nicht klar regeln
Fehler Nr. 7: Lebzeitige Zuwendungen nicht klar regeln
Schenkungen oder Erbvorbezüge zu Lebzeiten können später zu Streitigkeiten führen, wenn nicht festgelegt wurde, ob und wie diese bei der Erbteilung berücksichtigt werden sollen.
Tipp: Dokumentieren Sie lebzeitige Zuwendungen sorgfältig und legen Sie fest, ob und in welchem Umfang diese bei der Erbteilung angerechnet werden sollen.
Fehler Nr. 8: Steuerfolgen
Fehler Nr. 8: Steuerfolgen
Die steuerlichen Konsequenzen einer Erbschaft werden oft übersehen. Während Ehegatten in allen Kantonen und direkte Nachkommen in den meisten Kantonen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind, können für Konkubinatspartner, entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte hohe Steuern anfallen. Ohne Planung könnte eine begünstigte Person beispielsweise gezwungen sein, ein geerbtes Haus zu verkaufen, um die Steuern zu begleichen.
Tipp: Informieren Sie sich über die Erbschafts- und Schenkungssteuern und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Nachlassplanung.
Fehler Nr. 9: Fehlende Aktualisierung des Testaments
Fehler Nr. 9: Fehlende Aktualisierung des Testaments
Ein einmal erstelltes Testament bleibt oft über Jahre unverändert, obwohl sich Lebensumstände ändern. Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkelkindern, Veränderungen im Vermögen oder der Tod eines Erben können dazu führen, dass das Testament nicht mehr den aktuellen Wünschen entspricht. Auch Gesetzesänderungen können eine Anpassung des Testaments erforderlich machen.
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament in regelmässig Abständen. Stellen Sie damit sicher, dass Ihr Testament stets aktuell bleibt und Ihre Wünsche widerspiegelt.
Fehler Nr. 10: Sich nicht beraten lassen
Fehler Nr. 10: Sich nicht beraten lassen
Man könnte meinen, ein Testament selbst zu verfassen sei einfach. Doch ohne juristisches Fachwissen können Fehler passieren – von unklaren Formulierungen über die Missachtung von Pflichtteilen bis hin zu steuerlichen Fallstricken. Diese Fehler können dazu führen, dass der letzte Wille nicht wie gewünscht umgesetzt wird oder das Testament sogar unwirksam ist.
Tipp: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung von einer Fachperson. Ein Experte hilft Ihnen, ein rechtlich einwandfreies Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und potenzielle Streitigkeiten verhindert.
Die meisten Menschen wünschen sich, dass ihr Nachlass nicht zu Streitigkeiten führt, sondern klar geregelt ist und der Familienfrieden bewahrt wird. Deshalb ist ein sorgfältig erstelltes Testament zentral bei der Nachlassplanung.
Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften Zürcher Kantonalbank