Bundesrat plant Steuererhöhung auf Kapitalauszahlungen aus Vorsorge
Der Bund rechnet in den kommenden Jahren mit einem strukturellen Defizit. Um die Schuldenbremse einzuhalten, schlägt der Bundesrat im Entlastungspaket 27 (EP27) verschiedene Massnahmen vor. Dazu zählt auch eine höhere Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der beruflichen Vorsorge sowie der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a). Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank, erklärt die Massnahmen und deren Auswirkungen. Eine frühzeitige Planung der Vorsorge kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu optimieren.
Text: Nicole Schweizer / Bild: Philip Bessermann (aktualisiert: 14.07.2025)

Im EP27 schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, um die Ausgabenseite zu entlasten und die Einnahmenseite zu stärken. Dazu zählt auch eine Anpassung bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a), die im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Artikel 38, geregelt ist.
Neuer Tarif soll es richten
Kapitalbezüge sollen weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden. Ein neuer progressiver Einheitstarif für Kapitalleistungen soll dabei die bisherigen Grundlagen ersetzen. Dadurch würde die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug reduziert. Kapitalleistungen des gleichen Steuerjahres sollen weiterhin zusammengerechnet werden. Im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf hat der Bundesrat den neuen Tarifvorschlag so angepasst, dass die Steuerbelastung aus Kapitalleistungen bis zu einer Schwelle von 100'000 Franken der heute geltenden Regelung für Verheiratete entspricht. Für Beträge über dieser Schwelle sieht der neue Tarif jedoch weiterhin deutlich höhere Steuersätze vor als das geltende Recht.
Tarifvorschlag gemäss EP27 |
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auf dem Betrag bis |
CHF 29'700 |
0.00% |
auf dem Betrag über 29'700 bis |
CHF 53'400 |
0.20% |
auf dem Betrag über 53'400 bis |
CHF 61'300 |
0.40% |
auf dem Betrag über 61'300 bis |
CHF 79'100 |
0.60% |
auf dem Betrag über 79'100 bis |
CHF 94'900 |
0.80% |
auf dem Betrag über 94'900 bis |
CHF 100'000 |
1.00% |
auf dem Betrag über 100'000 bis |
CHF 250'000 |
3.00% |
auf dem Betrag über CHF 250'000 bis |
CHF 1'000'000 |
5.00% |
auf dem Betrag über CHF 1'000'000 bis |
CHF 10'000'000 |
7.50% |
auf dem Betrag über CHF 10'000'000 |
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11.50% |
Stand: 07.2025 (nach Vernehmlassungsverfahren) |
Kapitalbezüge von Eheleuten beim Bund neu separat besteuert
Im Reformszenario gibt es im Gegensatz zur heutigen Praxis nur noch einen einheitlichen Tarif für Kapitalleistungen. Der Grund dafür ist, dass Kapitalleistungen von Ehepaaren bei der Bundessteuer künftig nicht mehr zusammengerechnet, sondern unabhängig voneinander besteuert werden sollen. Entsprechend kann auf einen zweiten, milderen Tarif für Verheiratete verzichtet werden. Die kantonalen Steuergesetze sehen hingegen für die Berechnung der Staats-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuer weiterhin eine gemeinsame Besteuerung vor und wenden daher unterschiedliche Tarife an.
Was sind die steuerlichen Auswirkungen?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Gesamtsteuersätze (Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern, ohne Kirchensteuer) auf Kapitalauszahlungen aus Vorsorge bei Anwendung des neuen Tarifs für die Bundessteuer gemäss EP27 (Tarifvorschlag nach Vernehmlassungsverfahren) gegenüber dem aktuellen Tarif:

Die Stärkung der persönlichen Vorsorge bedeutet Unabhängigkeit und Sicherheit – erst recht im Alter. Aus diesen Gründen empfehlen wir weiterhin, in die 2. und 3. Säule einzuzahlen und sich aktiv mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen.
Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank
Wie geht es weiter?
Die Botschaft zum Entlastungspaket wird derzeit ausgearbeitet und wird voraussichtlich im September 2025 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Parlament könnte somit in der Wintersession 2025 mit der Beratung des Entlastungspakets 27 beginnen. Das Paket unterliegt dem fakultativen Referendum, sodass ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen frühestens auf Anfang 2027 vorgesehen ist.
Was empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden?
Die Stärkung der persönlichen Vorsorge bedeutet Unabhängigkeit und Sicherheit – insbesondere im Alter. Aus diesem Grund empfehlen wir weiterhin, in die 2. und 3. Säule einzuzahlen und sich aktiv mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen. Auch wenn der bundesrätliche Vorschlag noch einen langen politischen Weg vor sich hat, berücksichtigen wir diese Überlegungen bereits in unseren Beratungen rund um die Pensionierung. Eine vorausschauende Planung der Vorsorge kann dazu beitragen, steuerliche Belastungen zu optimieren.