Privat und geschäftlich gut unterwegs

Seit dem letzten Jahr ist der Arbeitsweg durch eine Erhöhung des Privatanteils im Lohnausweis vollumfänglich abgegolten. Die komplizierte Deklaration im Einkommen fällt somit wieder weg – ein Vorteil für Personen mit Geschäftsfahrzeug und längerem Arbeitsweg.

Text: Ina Gammerdinger / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 1/2023

Illustration Geschäftsauto
Für Arbeitnehmer mit einem längeren Arbeitsweg und einem niedrigen Aussendienstanteil ist die neue Regelung gegenüber der bisherigen Lösung vorteilhafter.

Neue Steuerregelung für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

  • Ab der Steuerperiode 2022 wird die Aufrechnung im Lohnausweis für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs von 9,6 auf 10,8 Prozent des Fahrzeugkaufpreises angehoben. Im Gegenzug sind mit dieser Erhöhung auch die Fahrtkosten an den Arbeitsort, die durch den Arbeitgeber getragen werden, in pauschaler Weise abgegolten.
  • Die aufwendige Unterscheidung zwischen Arbeitstagen am Arbeitsort und Aussendiensttagen wird hinfällig.
  • Die bisher relevante Fahrtkostenbegrenzung von CHF 3'000 bei der direkten Bundessteuer respektive CHF 5'000 bei den Staats- und Gemeindesteuern kommt nicht mehr zur Anwendung, da die effektive Aufrechnung der Fahrtkosten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort als Einkommen entfällt. Somit gibt es insbesondere bei längeren Arbeitswegen keine Aufrechnung von zusätzlichem Einkommen mehr.
  • Für die Arbeitgeber verringert sich der administrative Aufwand beim Erstellen des Lohnausweises, da der Anteil Aussendiensttage nicht mehr ausgewiesen werden muss.
  • Aufgrund der pauschalen Abgeltung des Arbeitswegs mittels erhöhtem Privatanteil gibt es Gewinner und Verlierer: Wie bereits erwähnt ist die neue Regelegung für Arbeitnehmer mit einem längeren Arbeitsweg und einem niedrigen Aussendienstanteil gegenüber der bisherigen Lösung vorteilhafter. Bei einem hohen Aussendienstanteil respektive kurzen Arbeitsweg hingegen dürfte die Steuerbelastung aufgrund der höheren Aufrechnung des Privatanteils im Lohnausweis höher ausfallen.