Gestaltungsspielraum nutzen
Die Pensionskasse ist in der Altersvorsorge der Schweizerinnen und Schweizer zentral. Gleichzeitig ist ihr Revisionsbedarf evident und die eigenverantwortliche Vorsorge gewinnt an Bedeutung. Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands, und Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge der Zürcher Kantonalbank, über unser Vorsorgesystem.
Interview: Pascal Trüb | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 1/2020
Herr Konrad, wo stehen wir mit der 2. Säule?
Hanspeter Konrad: Die Pensionskassen haben ihre Wirkungskraft in den letzten Jahrzehnten bewiesen und stehen angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gut da. Sie halten auch für die kommenden Jahre die Schlüssel in der Hand und sind bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu leisten. Angesichts der Herausforderungen wie Tiefzinsumfeld oder steigende Lebenserwartung ist aber eine BVG-Revision zwingend notwendig.
Verzinsung und Umwandlungssatz sind in der 2. Säule stark nach unten korrigiert worden. Mit welchen Entwicklungen müssen Arbeitnehmende rechnen?
H.K.: Solange die Lebenserwartung weiter ansteigt, ohne dass während des Arbeitslebens mehr Alterskapital gespart wird, und sich das Tiefzinsumfeld (inkl. Negativzinsen) nicht ändert, kann man das System nur durch Anpassung der massgebenden Eckwerte im Lot halten. Dabei ist aber zu beachten, dass wir weltweit immer noch eines der besten Altersvorsorgesysteme haben, mit welchem der Verfassungsauftrag klar erfüllt wird.
Darauf kommt es an
Darauf kommt es an
Die finanzielle Planung richtet sich nach den persönlichen Wünschen. Entscheidungen, wie der Zeitpunkt des Ruhestands oder die Lebensgestaltung nach der Pensionierung, bestimmen den Finanzbedarf.
Transparenz über die finanzielle Situation zu schaffen, ist essenziell. Wie sehen die Leistungen aus den drei Säulen aus? Anhand eines Budgets ist zudem ersichtlich, wofür wie viel Geld ausgegeben wird.
Stimmen Sie Ihre Lebensvorstellungen mit Ihrer finanziellen Situation ab. Da diese individuell unterschiedlich sind, lohnt sich der Beizug eines Experten, der Ihnen auch Handlungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Persönliche Lebenssituationen verändern sich laufend. Überprüfen Sie deshalb regelmässig, ob die Annahmen Ihrer Pensionierungsplanung noch zutreffen und passen Sie gegebenenfalls Ihre Finanzplanung an.
Das Ziel des Bundes ist, dass die AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge die Fortführung des bisherigen Lebensstandards im Rentenalter ermöglichen. Wie realistisch ist diese Zielvorgabe?
Andreas Habegger: Nun, im Gesetzesartikel (BVG Art. 1, Abs. 1) ist auch der Zusatz «in angemessener Weise» enthalten. Dieses Leistungsziel aus 1. und 2. Säule wurde damals mit 60 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens beziffert. Mit den heute geltenden Parametern ist dies im BVG-Obligatorium für Jahreseinkommen bis max. 85‘320 Franken noch knapp eingehalten. Dies aber nur unter der Annahme, dass die versicherte Person während der ganzen Erwerbsphase sowohl in der 1. wie auch in der 2. Säule versichert war. Insbesondere bei höheren Einkommen sind überobligatorische Leistungen in der beruflichen Vorsorge nötig, um das Leistungsziel zu erreichen.
Können wir mit Justierungen die Schieflage im derzeitigen System beheben oder braucht es neue, innovative Ansätze?
A.H.: Unser aktuelles Vorsorgesystem verfügt über diverse Möglichkeiten für Anpassungen. Grundsätzlich muss die Beitrags- und Leistungsseite unter den heutigen Bedingungen – dabei denke ich vor allem an Ertragspotenzial und Lebenserwartung – wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden. Mit einer Kombination verschiedener Massnahmen ist dies möglich, wie einer Erhöhung des Rentenalters, einem längeren Sparprozess, oder auch höheren Sparbeiträgen. Doch hier liegt der Ball bei der Politik.
Greift die aktuelle politische Diskussion die relevanten Punkte auf?
H.K.: Nur teilweise. Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Vor allem ist der für die Berechnung der Rente massgebende BVG-Umwandlungssatz zu senken unter Aufrechterhaltung des Rentenniveaus. Diesbezüglich werden verschiedene Modelle diskutiert. Abzulehnen sind insbesondere die vom Bundesrat vorgeschlagenen fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5 Prozent auf dem AHV-Lohn. Wir haben Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen mit einer vergleichbaren Wirkung, ohne dass aber eine teure, komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss.
«Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrer konkreten Vorsorgesituation befassen.»
Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP
Die Pensionskassen waren ihrerseits jedoch auch nicht untätig …
H.K.: Zwischenzeitlich haben viele PK-Verantwortliche durch Anpassungen ihrer Umwandlungssätze die unerwünschten, systemwidrigen Umverteilungen soweit wie möglich korrigiert. Sie haben dadurch eigenverantwortlich die in den letzten Jahren zur Finanzierung der Rentenversprechen temporär notwendig gewordenen Finanzflüsse von den Aktiven zu den Rentenbeziehenden für die Zukunft reduziert oder gestoppt. Sie machten sich «fit» für die Zukunft. Durch solche Massnahmen tragen die Pensionskassen zur Entspannung der Situation bei. Zusätzlich ist aber eine BVG-Revision ebenso wichtig.
Welche Spielräume gibt es ausserhalb der gesetzlichen Vorsorge von AHV und Pensionskasse?
A.H.: Wir alle müssen unsere Selbstverantwortung wahrnehmen und im Rahmen unserer Möglichkeiten entscheiden, wofür wir unser Geld ausgeben und wo wir auf Konsum verzichten. Mit der steuerbegünstigten Säule 3a hat der Gesetzgeber eine solide Möglichkeit zur eigenen Vorsorge geschaffen. Gerade hier sollten wir alle jedoch noch mehr von den Pensionskassen lernen und auch die Gelder in der dritten Säule vermehrt in Wertschriften investieren.
«Die Steuersparmöglichkeiten rund um die Altersvorsorge nutzen. Das hat einen doppelt positiven Effekt.»
Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank.
Wie müsste eine Lösung aus Sicht der Generationengerechtigkeit aussehen?
H.K.: Anstatt Generationen gegeneinander auszuspielen und beispielsweise auf politischem Weg Kürzungen laufender Renten zu fordern, ist eine möglichst realistische Festlegung der technischen Eckwerte (insbesondere BVG-Umwandlungssatz) anzustreben. Entscheidend ist, dass die Leistungsversprechen ökonomisch und versicherungstechnisch realistisch definiert werden. Das ist die beste Grundlage für Generationenfairness.
Was raten Sie einer 50 – 60jährigen Person konkret in der aktuellen Situation?
A.H.: Sich frühzeitig und aktiv mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Das heisst, sich einen Überblick zu verschaffen, wie das Verhältnis der prognostizierten Leistungen zu den Ausgaben für den gewünschten Lebensstandard aussieht; daraus das richtige Fazit zu ziehen und mit gezielten Massnahmen die eigene Situation zu optimieren. Dafür lohnt es sich, den Austausch mit einer Fachperson zu suchen und die Analyse in regelmässigen Abständen zu überprüfen.