In der Schweiz sind neue Lebensformen wie beispielsweise Patchwork-Familien alltäglich. Ehepaare und Paare ohne Trauschein mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen, aber auch solche, die Kinder in die Beziehung mitbringen und später gemeinsam Eltern werden, bilden neuen Familienmodelle. Der Regelungsbedarf im Erbrecht ist bei Familienkonstellationen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen besonders gross – das Schweizer Erbrecht kennt den Begriff Patchwork-Familie nicht.
Die Erbrechtsrevision trägt den neuen Lebensformen Rechnung: Kleinere Pflichtteile sorgen für mehr Selbstbestimmung und Spielraum in der Nachlassplanung. Der Pflichtteilsanspruch direkter Nachkommen beträgt anstatt drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruches neu nur noch die Hälfte. Die sogenannte frei verfügbare Quote, das heisst der Teil des Nachlasses, der nicht dem Pflichtteilsschutz unterliegt und vom Erblasser nach freien Wünschen vererbt werden kann, wird insofern grösser und beträgt neu jeweils mindestens die Hälfte des Nachlasses, und zwar unabhängig von der individuellen Familiensituation.