Pensions­kassen­geld: Bezug als Rente oder Kapital?

Möchten Sie die Altersleistungen aus der Pensionskasse in Form einer lebenslangen Rente oder (teilweise) als einmalige Kapitalleistung beziehen? Laetitia Wieser, Finanzplanerin bei der Zürcher Kantonalbank, gibt Ihnen mit ihrer Antwort eine Hilfestellung.

Aufgezeichnet: Patrick Steinemann / Bild: Simon Baumann | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2023

Laetitia Wieser, Zürcher Kantonalbank
«Die Entscheidung über die Bezugsform soll auch auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt sein»: Laetitia Wieser.

«Der Entscheid über die Bezugsform des Pensionskassengeldes hat eine grosse Tragweite – denn er lässt sich nicht rückgängig machen. Deshalb muss er gut abgewogen werden. Aufgrund der tieferen Umwandlungssätze und der inzwischen wieder höheren Renditeerwartungen tendieren angehende Pensionierte vermehrt dazu, das Guthaben aus der Pensionskasse ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen.

Aus finanzieller Sicht ist vor allem entscheidend, wie lange der Vermögensvorteil des Kapitalbezuges gegenüber dem Rentenbezug (nach Steuern) anhält. Um dies zu verdeutlichen, haben wir zwei Beispiele gerechnet. In beiden Fällen werden im Alter von 65 Jahren 350'000 Franken aus der Pensionskasse bezogen und anschliessend in Wertschriften mit einer Nettorendite von zwei Prozent pro Jahr angelegt. Unterschiedlich ist hingegen der Umwandlungssatz: Im ersten Fall beträgt er 5,8 und im zweiten Fall 4,8 Prozent.

Der Vermögensvorteil des Kapitalbezuges hält im ersten Fall bis zum Alter 89 an, im zweiten Fall sogar bis zum Alter 95. Aktuell beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung im Alter von 65 noch rund 20 Jahre (Männer) respektive 23 Jahre (Frauen). Das heisst, Männer werden durchschnittlich 85 Jahre alt und Frauen 88.

Kurz erklärt: Bezugsformen

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Rente oder Kapital

Wie viele Risiken möchten Sie eingehen?

Aber natürlich spielt nicht nur der Umwandlungssatz eine zentrale Rolle. So soll die Entscheidung über die Bezugsform auch auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt sein. Dazu gehört zum Beispiel die Risikoneigung. Wenn die Person im ersten Fall bereit und fähig ist, im freien Vermögen mehr Risiken einzugehen und somit die erwartete Rendite auf vier Prozent pro Jahr steigt, hält der finanzielle Vorteil des Kapitalbezuges bis zum Alter 98.

Nebst den rein rechnerischen Kriterien sind zudem weitere Aspekte entscheidend, etwa das Sicherheitsbedürfnis oder die persönlichen Lebensumstände (kann beispielsweise jemand von einer Hinterlassenenrente profitieren oder gibt es sonst noch Einnahmequellen). Fazit: Jede Situation ist anders und muss individuell betrachtet werden. Wir empfehlen darum, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.»