Steuerbegünstigter Kapitalbezug

Kapitalleistungen aus der Vorsorge unterliegen einem tieferen Steuersatz als ordentliche Einkünfte. Der Bezug sollte in jedem Fall auf die finanzielle Situation abgestimmt sein.

Text: Pascal Trüb | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2020

Der Kapitalbezug von Vorsorgegeldern wird zu einem privilegierten Steuersatz besteuert. (Bild: Getty Images)

Kapitalbezug

Werden Vorsorgegelder in Form von Kapital und nicht als Renten bezogen, spricht man von Kapitalleistungen. Diese können aus der Säule 3a, Freizügigkeitskonten oder -policen sowie einem wahlweisen (Teil-)Kapitalbezug aus der Pensionskasse stammen.

Privilegierte Besteuerung

Der Kapitalbezug ist aus steuerlicher Sicht interessant. Die Auszahlungen werden unabhängig von der ordentlichen Steuererklärung mittels einer Sonderveranlagung zu einem privilegierten Steuersatz besteuert. Für die Festsetzung des Steuersatzes werden dabei alle Kapitalleistungen im selben Jahr zusammengerechnet. Es gilt jedoch, die grossen kantonalen Unterschiede zu beachten.

Planung

Es ist zentral, dass Bezüge von Vorsorgegeldern mit dem finanziellen Bedarf nach der Pensionierung abgestimmt sind. Kosten für den regulären Lebensunterhalt sollten wenn möglich durch regelmässige Einkünfte, d.h. Rente, gedeckt sein. Eine Planung berücksichtigt auch eine steuerlich vorteilhaft­e Staffelung von mehreren Kapitalbezügen in verschiedenen Jahren. Das gesparte Geld steht einem dann für eine unvergessliche Reise oder eine ausserordentliche Anschaffung zur Verfügung.

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