«Bei dieser Arbeit führt nichts an einer sauberen Aufstellung vorbei», stellt die Steuerspezialistin klar. «Unter Umständen kann dies sehr zeitaufwendig werden.»
Knifflige Details
Als Andreas die Belege des Wertschriftendepots zusammensucht, fällt ihm etwas ein – seines Wissens müssen Kinder keine Erbschaftssteuer bezahlen. «Hier liegt Andreas grundsätzlich richtig. Entscheidend ist, in welchem Kanton die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte resp. in welchem Kanton sich die Liegenschaften befinden. In den Kantonen Zürich und Graubünden sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit», sagt Judith Wolf. «Dies betrifft aber ‹nur› den Zufluss des Vermögens auf die Kinder. Wie bereits ausgeführt, müssen das Vermögen und die Erträge aus der unverteilten Erbschaft in der persönlichen Steuererklärung der Kinder deklariert werden. Die im Ausland wohnhafte Schwester sollte hingegen ihre Steuerpflichten im Ausland sorgfältig abklären.»
Steuerberaterin Wolf weist ihn auf ein weiteres wichtiges Detail hin: Liegenschaften sind für Einkommens- und Vermögenssteuerzwecke dort zu versteuern, wo sie sich befinden. Andreas wohnt in Affoltern am Albis. Da ihm durch die Erbschaft ein Drittel des Ferienhauses zusteht, wird er neu auch beschränkt steuerpflichtig im Kanton Graubünden. Seine Schwester Julia, die im Ausland lebt, wird sowohl im Kanton Zürich wie auch im Kanton Graubünden steuerpflichtig. «Die Deklarationspflicht im Kanton Graubünden kann Andreas unkompliziert erfüllen, indem er eine Kopie seiner Zürcher Steuererklärung mit den das Ferienhaus betreffenden Belegen einreicht», erklärt Judith Wolf.
Vereinfacht wurde die Rückforderung der Verrechnungssteuer aus unverteilten Erbschaften. Was bisher mit einem gemeinsamen Formular durch die Erbengemeinschaft beantragt werden musste, ist seit dem 1. Januar 2022 in der persönlichen Steuererklärung jedes Erben möglich – natürlich nur für den persönlichen Anteil. Die Rückforderung der Verrechnungssteuer für Julia bleibt dagegen weiterhin umständlich.
Andreas Rüegg ist nun vieles klarer – auch dass ihm noch eine ganze Menge Arbeit bevorsteht; einerseits für den Abschluss der Steuererklärung, andererseits die Teilung des Nachlasses. Viel lieber würde er in den nächsten Tagen anderen Beschäftigungen nachgehen. Der Gedanke, diese doch nicht ganz einfache Steuererklärung einer Spezialistin zu übergeben, liegt nahe.