Die Zeiten sind ereignisreich, die Unsicherheit an den Finanzmärkten ist spürbar: Die Zürcher Kantonalbank hat Antworten parat und deshalb zügig reagiert: So wurde etwa das bei Kundinnen und Kunden, in diesem Fall bei den unabhängigen Schweizer Vermögensverwaltern, beliebte Anleger-Frühstück kurzerhand ausgebaut – zu einer Veranstaltung über Mittag. In prägnanten Referaten gaben Expertinnen und Experten ihr Wissen weiter – Informationshäppchen zu aktuellen Marktgeschehnissen inklusive.
Darum ging es an der Veranstaltung im Einzelnen:
Neues Erbrecht: Was hat sich geändert?
«Das revidierte Erbrecht bietet mehr Freiheiten beim Vererben», sagt Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften und Stiftungen bei der Zürcher Kantonalbank: «Unsere neue Erbschaftsstudie hat jedoch aufgezeigt, dass dieser neue Gestaltungsspielraum noch zu wenig genutzt wird. Alle Personen, die ihr Vermögen nach ihren eigenen Wünschen vererben möchten, können profitieren. Neu steht Nachkommen vom gesetzlichen Erbteil noch die Hälfte als Pflichtteil zu. Bisher waren es drei Viertel. Der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg. Meine Empfehlung: Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, kann sein Vermögen entsprechend seinen Vorstellungen vererben. Zudem gibt es Sicherheit, wenn die Liebsten abgesichert sind.»