Weiterhin gleicher Gewinnanteil für die Zürcher Gemeinden
Die OECD-Mindeststeuer wird keine Folgen für die Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank an Kanton und Gemeinden haben. Der Kantonsrat folgte dem Antrag seiner Geschäftsleitung und unterstützte den Vorschlag des Bankrats zur Anpassung des Kantonalbankgesetzes.
Text: Marco Schwarzenbach
Zunächst: Mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer werden international tätige Unternehmen, die mehr als 750 Millionen Euro Umsatz erzielen, seit diesem Jahr zu einer Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent verpflichtet. Dies betrifft auch die bisher steuerbefreite Zürcher Kantonalbank. Die Einführung einer entsprechenden Ergänzungssteuer in der Schweiz, wie sie der Bundesrat vorsieht, hätte im Fall der Zürcher Kantonalbank für die Zürcher Gemeinden ohne weitere Vorkehrungen gravierende Folgen: Ihr Anteil an der Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank würde deutlich schrumpfen. Die neue Ergänzungssteuer geht nämlich bei der gewinnsteuerbefreiten ZKB vollumfänglich an den Kanton. Dadurch würde sich die Summe, die dann noch für die Ausschüttung an Kanton und Gemeinden zur Verfügung steht, reduzieren.
Damit dies nicht so kommt, sondern die Gemeinden wie bisher am Erfolg der Zürcher Kantonalbank partizipieren können, hat der Bankrat der Geschäftsleitung des Kantonsrats einen Vorschlag zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer unterbreitet. Dieser soll sicherstellen, dass die Gewinnausschüttung auch künftig zu einem Drittel den Gemeinden zufliesst (vgl. Grafik «So funktioniert es», unten). Der Kantonsrat folgte dem einstimmigen Antrag seiner Geschäftsleitung und unterstützte die Vorlage. SVP-Fraktionspräsident Tobias Weidmann, der das Geschäft für die Geschäftsleitung vertrat, sagte: «Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass sowohl der Kanton als auch die Gemeinden weiterhin im gleichen Masse wie bisher von den Ausschüttungen der Zürcher Kantonalbank nach Einführung der Ergänzungssteuer profitieren».
So funktioniert es
Bei einem Jahresgewinn vor Steuern von einer Milliarde Franken würden die Gemeinden verglichen mit der heutigen Praxis 50 Millionen Franken verlieren. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun, dass die Ergänzungssteuer bei der Ausschüttung vom Anteil des Kantons abgezogen wird und damit gleich viel für die Gemeinden übrigbleibt.
Auf die Gewinnausschüttung der ZKB ist Verlass
Rund 45 Prozent des Jahresgewinns schüttet die Zürcher Kantonalbank an den Kanton und die Zürcher Gemeinden aus. Die restlichen 55 Prozent werden den Reserven zugewiesen und stärken so das Eigenkapital. Dank ihrer erfolgreichen Geschäftstätigkeit konnte die Bank dies kontinuierlich und zuverlässig tun. In den letzten zehn Jahren wurden so rund 2,6 Milliarden Franken an den Kanton und 1,4 Milliarden Franken an die Gemeinden ausgeschüttet. «Ich weiss aus zahlreichen persönlichen Gesprächen, wie froh viele Zürcher Gemeinden über die Ausschüttungen unserer Bank sind», sagte Bankpräsident Jörg Müller-Ganz im Ratssaal. Mit der vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderung können sich Kanton und Gemeinden weiterhin im selben Verhältnis auf die Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank freuen.
Sonderdividende
Im Jubiläumsjahr 2020 und während der Corona-Pandemie erhöhte die Bank die Ausschüttung zusätzlich um Sonderdividenden. Zum 150-Jahr-Jubiläum der Zürcher Kantonalbank gab es zusätzlich 150 Millionen für Kanton und Gemeinden. Mit der Jubiläumsdividende ging der Wunsch einher, etwas Besonderes zu bewirken. Die Bevölkerung des Kantons Zürich hat die Bank beim Wort genommen und sich mit wunderbar kreativen und spannenden Ideen engagiert. Während der Corona-Pandemie wurden zusätzlich 100 Millionen ausgeschüttet. Die Bank unterstützte Kanton und Gemeinden bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.