Mein Freund Thomas und ich sassen in einem lauschigen Zürcher Gartenrestaurant, vor uns einen knackigen Sommersalat. Gerade wollten wir mit der Vorspeise beginnen, da stand bereits der Hauptgang auf dem Tisch. Das Restaurant bügelte diesen Fehler aus, indem es uns Kaffee und Dessert offerierte. Das entspricht der Idee, dass ein erlittener Schaden durch «gebührende Genugtuung» wiedergutgemacht werden muss, wie es der englische Philosoph John Locke 1689 formulierte.
Dass Fehler im Gegensatz zu Verbrechen durch materielle Entschädigung wiedergutgemacht werden können, liegt daran, dass ihnen keine böse Absicht zugrunde liegt. Es ist ein Versehen und kein moralisches Versagen, wenn die Küche die Vorspeise und den Hauptgang gleichzeitig zubereitet. Bei geringfügigen Fehlern braucht es nicht einmal eine Entschädigung. Wenn die Kellnerin beim Kaffee den Zucker vergisst, erwarten wir kein Gratisdessert. Eine nette Entschuldigung genügt vollauf.
Um schwerwiegende Fehler zu verhindern, kann es dagegen sinnvoll sein, zusätzlich zur Entschädigung eine Strafe zu verhängen. Eine drohende Busse verhindert vielleicht, dass die Küchenhygiene vernachlässigt wird und die Gäste mit einer Lebensmittelvergiftung ins Spital eingeliefert werden müssen. Das Beste an Fehlern ist aber, dass sie nicht nur Kosten verursachen, sondern dank einer gelungenen Wiedergutmachung auch etwas Positives bewirken können. Wir haben jedenfalls wieder einen Tisch im Gartenrestaurant reserviert.