Hilfe

Werden nach einem Todesfall Daueraufträge und Lastschriftverfahren weiterhin ausgeführt?

Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden mit der Meldung des Todesfalls aufgehoben.

Wir empfehlen, bei den Begünstigten offene Rechnungen inklusive QR-Zahlteile zu verlangen. Anschliessend können diese mittels Zahlungsauftrag eingereicht werden.

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Rückmeldungen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen helfen uns, Ihr Anliegen besser zu verstehen. Danke, dass Sie sich die Zeit dazu genommen haben.

Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie unsere Hilfeseite oder rufen Sie uns an. Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter 044 292 54 54 erreichbar.

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