Hilfe

Werden nach einem Todesfall Daueraufträge und Lastschriftverfahren weiterhin ausgeführt?

Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden mit der Meldung des Todesfalls aufgehoben.

Wir empfehlen, bei den Begünstigten offene Rechnungen inklusive Einzahlungsscheine zu verlangen. Anschliessend können diese mittels Zahlungsauftrag eingereicht werden.

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