Todesfall – Ihre Orientierungshilfe
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit vielen Emotionen verbunden. Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit bei der Nachlassregelung und stehen Ihnen bei den administrativen Aufgaben zur Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Leiten Sie die ersten Schritte nach einem Todesfall ein.
- Melden Sie den Verlust der nahestehenden Person so rasch als möglich der Bank.
- Führen Sie alle notwendigen Massnahmen mit Hilfe unserer Broschüre und unserer Checkliste durch.
- Organisieren Sie die erforderlichen Dokumente.
An Ihrer Seite: Ablauf und Hilfestellungen in jeder Phase
Die Zürcher Kantonalbank verfügt über ein Expertinnen- und Expertenteam für Nachlassregelungen. Wir unterstützen Sie persönlich, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie bei allen Schritten – bei Bedarf auch mit der Vermittlung an passende Spezialistinnen und Spezialisten.
Die wichtigsten nächsten Schritte
1. Todesfallmeldung
- Melden Sie den Todesfall der Zürcher Kantonalbank.
- Überprüfen Sie, ob die verstorbene Person im Besitz eines Testaments oder Erbvertrags war und reichen Sie diese Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Bestellen Sie den Erbschein.
- Laden Sie unseren Leitfaden mit wertvollen Detailinformationen herunter (Download Broschüre).
2. Orientierungsphase
- Prüfen Sie, ob Sie Auskünfte erhalten und Rechnungen für den Nachlass einreichen können.
- Bei einer Liegenschaft: Besprechen Sie das weitere Vorgehen in der Erbengemeinschaft.
3. Berechtigungsprüfung
- Reichen Sie den Erbschein oder das Willensvollstreckerzeugnis im Original ein.
- Lassen Sie Ihre Identität und Unterschrift – wenn nötig – überprüfen.
4. Verfügung über Vermögenswerte
- Führen Sie Aufgaben wie die Bezahlung von Nachlass-Schulden oder die Ausrichtung von möglichen Vermächtnissen aus.
- Bereiten Sie die Erbteilung vor (z. B. Zusammenzug der Vermögenswerte).
- Bei einer Liegenschaft: Setzen Sie den getroffenen Entscheid um (z. B. Handänderung, Übernahme oder Rückzahlung Hypothekarschuld).
5. Saldierung/Erbteilung
- Führen Sie Aufgaben wie die Bezahlung von Nachlass-Schulden oder die Ausrichtung von möglichen Vermächtnissen aus.
- Bereiten Sie die Erbteilung vor (z. B. Zusammenzug der Vermögenswerte).
- Bei einer Liegenschaft: Setzen Sie den getroffenen Entscheid um (z. B. Handänderung, Übernahme oder Rückzahlung Hypothekarschuld).
Diese Fragen könnten Sie beschäftigen
Wie kann ich Auskünfte erhalten oder Aufträge (z. B. für Rechnungen) erteilen?
Wie kann ich Auskünfte erhalten oder Aufträge (z. B. für Rechnungen) erteilen?
Wenn noch kein Erbschein oder Willensvollstreckerzeugnis vorliegt.
Solange kein Erbschein oder Willensvollstreckerzeugnis vorliegt, können Sie mit den folgenden Dokumenten Auskünfte erhalten oder Aufträge, z. B. für die Bezahlung von Rechnungen erteilen:
- Überlebende Ehegattin oder überlebender Ehegatte: Todesurkunde mit Hinweis letzter Ehegatte, Eheschein, Familienausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand
- Nachkommen der Verstorbenen oder des Verstorbenen: Familienausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand, Geburtsurkunde
- Bereits Bevollmächtigte (vorhandene ZKB-Vollmacht zu Lebzeiten): kein Legitimationsnachweis notwendig
Todesfallkosten oder Rechnungen der verstorbenen Person, die zu Lebzeiten entstanden sind, können eingereicht werden, sofern die Zahlungen dem Interesse der Erbengemeinschaft entsprechen.
Wenn ein Erbschein oder Willensvollstreckerzeugnis vorliegt.
- Bereits Bevollmächtigte mit einer vorhandenen ZKB-Vollmacht zu Lebzeiten sind weiterhin auskunftsberechtigt. Ist dies nicht gewünscht, können die berechtigten Erbinnen und Erben sowie Willensvollstreckerin oder Willensvollstrecker diese Vollmacht widerrufen.
- Die Erbinnen und Erben können gemeinsam frei über die Vermögenswerte verfügen.
- Wenn in einem Testament eine Willensvollstreckerin oder ein Willensvollstrecker eingesetzt wurde, ist diese oder dieser ohne Mitwirkung der Erbinnen und Erben berechtigt, das Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers zu verwalten und darüber zu verfügen. Die Verfügungs- und Verwaltungsberechtigung der Erbinnen und Erben ist dadurch grundsätzlich ausgeschlossen. Sie bleiben jedoch auskunftsberechtigt.
- Rechnungen jeglicher Art können eingereicht werden, sofern sie durch sämtliche Berechtigte in Auftrag gegeben werden.
Wie erteile ich den Auftrag zur Auflösung des Nachlasses?
Wie erteile ich den Auftrag zur Auflösung des Nachlasses?
- Zur Auflösung der Bankbeziehungen der verstorbenen Person benötigt die Zürcher Kantonalbank einen unterzeichneten Saldierungsauftrag von allen Erbinnen und Erben gemäss Erbschein, der oder dem Erbenbevollmächtigten oder der Willensvollstreckerin oder dem Willensvollstrecker.
- Bitte teilen Sie uns damit auch die Verteilungs- und Überweisungsinstruktionen mit.
- Gerne können Sie unsere Mustervorlage für den Saldierungsauftrag nutzen.
Nützliche Informationen und Unterlagen zum Herunterladen
Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste Todesfall und unsere Broschüre Nachlass helfen Ihnen, an alles zu denken.