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Wie kann ich Rechnungen im Todesfall bezahlen?

Rechnungen können durch eine ausgewiesene erbberechtigte Person, einen Willensvollstrecker oder eine Willensvollstreckerin oder durch eine kontobevollmächtigte Person bezahlt werden. Die Rechnungen können auf dem Postweg oder in einer Filiale mit einem schriftlichen Zahlungsauftrag eingereicht werden.

Rechnungen im Zusammenhang mit dem Nachlass oder Todesfallkosten dürfen noch über das Konto der verstorbenen Person beglichen werden.

Reichen Sie die Rechnungen mit den dazugehörigen Einzahlungsscheinen mittels ZKB Quickpay ein. Oder senden Sie uns den unterzeichneten Zahlungsauftrag per Post an folgende Adresse:

Zürcher Kantonalbank
Nachlässe
Postfach
8010 Zürich

Alternativ können Sie den Zahlungsauftrag auch direkt in einer unserer Filialen erteilen.

Im Falle eines Nachlasses erstellt die Zürcher Kantonalbank für Sie spezifische Zahlungsaufträge. Diese können Sie einfach online bestellen.

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