Offenlegung
Als Investorinnen und Investoren finden Sie hier die vierteljährliche Berichterstattung über die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften der Zürcher Kantonalbank sowie die Angaben zu den klimabezogenen Finanzrisiken auf jährlicher Basis.
Offenlegungsreports
Die Offenlegungsreports enthalten quartalsweise aktualisierte Informationen zur Eigenmittel- und Liquiditätssituation der Zürcher Kantonalbank. Die spezifische Offenlegung für systemrelevante Banken ist ebenfalls Bestandteil der quartalsweisen Offenlegung und die Berichterstattung zu klimabezogenen Finanzrisiken ist im Offenlegungsreport per Jahresende enthalten. Die Vorgaben stammen aus der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser (OffV-FINMA).
Per 1. Januar 2025 traten die Basel III final Richtlinien und damit auch die OffV-FINMA in der Schweiz in Kraft. Die Offenlegungsreports und die Vergleichsinformationen zu Stichtagen vor dem 1. Januar 2025 richten sich nach den Offenlegungsvorschriften gemäss FINMA Rundschreiben 2016/01 «Offenlegung – Banken».