Erbvertrag

Die Nachlassplanung ist ein wichtiges Thema, um das Sie sich frühzeitig kümmern sollten. Das Gesetz ist zwar klar, nimmt aber keine Rücksicht auf Ihre individuellen Lebensumstände. Der Erbvertrag ist eine von verschiedenen Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie in einem Erbvertrag regeln können, für wen er sich eignet, wie er zustande kommt und worauf Sie dabei achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Vertragsparteien. Er kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien eingegangen, abgeändert oder aufgehoben werden.
  • Der Erbvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung der pflichtteilsgeschützten Erben ausserhalb der gesetzlichen Pflichtteilsansprüche zu regeln.
  • Der Erbvertrag muss in Anwesenheit aller Vertragsparteien und unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen öffentlich beurkundet werden.
  • Nur Personen, die urteilsfähig sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, können einen Erbvertrag abschliessen.
  • Ein Erbvertrag ist stark bindend und kann nicht vom Erblasser allein rückgängig gemacht oder geändert werden. Daher empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen und den Vertrag durch einen Spezialisten aufsetzen zu lassen.

Welches sind die Unterschiede zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?

Mit einem Erbvertrag können Sie wie auch mit dem Testament auf das Ableben hin verfügen. Allerdings kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragsparteien eingegangen, abgeändert oder aufgehoben werden. Unter Mitwirkung Ihrer pflichtteilsgeschützten Erben haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien und unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen zu regeln.

Grundsätzlich sind alle Verfügungen möglich, die in einem Testament zulässig sind. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist aber nur in einem (einseitig abänderbaren) Testament möglich. Den Erbvertrag müssen Sie immer öffentlich durch eine Urkundsperson (im Kanton Zürich: eine Notarin oder einen Notar) unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich beurkunden lassen.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll und was kann ich im Erbvertrag regeln?

Typische Beispiele, wann ein Erbvertrag sinnvoll ist:

  • Sie sind verheiratet und haben gemeinsame Kinder. Sie möchten, dass Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner das ganze Vermögen erbt und Ihre Kinder erst zum Zuge kommen, wenn der zweite Elternteil verstirbt. Im Erbvertrag setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, und die Kinder verzichten auf ihr Erbe zugunsten des überlebenden Elternteils. Für den Fall, dass der überlebende Elternteil verstirbt, werden die Nachkommen als alleinige Erben eingesetzt.
  • Sie sind verheiratet und haben keine Nachkommen. Sie möchten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zweitversterbenden Ehegatten soll die eine Hälfte des Nachlasses unwiderruflich an dessen gesetzliche Erben gehen und die andere Hälfte an die gesetzlichen Erben des vorverstorbenen Ehepartners.
  • Sie sind in zweiter Ehe verheiratet und möchten gegenseitig auf Ihr Erbrecht gegenüber dem anderen Ehepartner verzichten, damit Sie Ihre eigenen Nachkommen vollumfänglich begünstigen können.
  • Sie sind in zweiter Ehe verheiratet und haben Kinder aus einer früheren Ehe. Sie möchten Ihren heutigen Ehepartner als einzigen Vorerben einsetzen und Ihre Kinder als Nacherben auf den Überrest. Ihre Kinder stimmen dieser Regelung erbvertraglich zu.
  • Sie möchten mit einem Kind einen Erbauskauf (Erbverzicht gegen Entgelt) vereinbaren.

Worauf sollte ich achten?

Befassen Sie sich eingehend mit Ihrer Nachlassplanung und seien Sie sich im Klaren über Ihre Bedürfnisse und persönlichen Wünsche hinsichtlich Ihres Nachlasses und über die Konsequenzen für Ihre Erben. Ein Erbvertrag hat eine stark bindende Wirkung und kann, einmal zustande gekommen, nicht ohne weiteres von Ihnen rückgängig gemacht werden. Er kann nur durch gegenseitige schriftliche Übereinkunft aller Vertragsparteien wieder aufgehoben werden. Jede Änderung des Erbvertrags muss in einem neuen Erbvertrag vereinbart werden.

Je nach Situation kann Ihnen ein Testament mehr Gestaltungsspielraum und Entscheidungsmöglichkeiten bieten. Andere Regelungen wie zum Beispiel der Verzicht auf Pflichtteile, können jedoch nur mittels Erbvertrag getroffen werden. Der Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings nicht immer möglich, zum Beispiel bei minderjährigen Kindern. Wir empfehlen daher eine Beratung und das Aufsetzen des Vertrags durch Spezialisten.