Wie viele Mieterinnen und Mieter werden von der Erhöhung des Referenzzinssatzes voraussichtlich betroffen sein?
Rund die Hälfe aller Mieterinnen und Mieter müssen in den kommenden Monaten mit einem Brief der Vermieterin oder des Vermieters rechnen.
Ab wann können die Mieten dann erhöht werden?
Die Vermieterinnen und Vermieter können die Mieten auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin hin unter Einhaltung der Kündigungsfrist plus einer zehntägigen Bedenkfrist durchsetzen. Die ortsüblichen Kündigungstermine sind bei homegate.ch publiziert. Ab Oktober dürften viele Mieterinnen und Mieter bereits höhere Netto-Mieten zahlen.
Welche Mieterinnen und Mieter sind eher von der Erhöhung betroffen als andere?
Grundsätzlich trifft die Mieterhöhung jene, welche in den vergangenen Jahren die Senkung eingefordert haben beziehungsweise diese vom Vermieter erhalten haben. Hier entwickelt sich die Miete in Richtung des damaligen Mietniveaus und liegt häufig noch immer tiefer. Wer jedoch erst kürzlich eine Mietwohnung bezogen hat, hat im Mietvertrag ebenfalls einen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent. Diese Mieterinnen und Mieter konnten nicht von früheren Senkungen profitieren und zahlen stattdessen hohe Anfangsmieten.