Die Folgen für den Arbeitsmarkt waren erheblich, als vergangenes Jahr mit dem öffentlichen Leben auch Konsum und Investitionen zum Erliegen kamen. Allein im April waren über eine Million Menschen von Kurzarbeit betroffen, die Arbeitslosenquote stieg zeitweise von 2,5 auf 3,3 Prozent.
Dass dies bei Betroffenen Sorgen auslöst, ist für Urs Aeschlimann, Finanzplaner bei der Zürcher Kantonalbank, mehr als verständlich. Denn die Auswirkungen von Kurzarbeit und Stellenverlust auf die finanzielle Situation sind meistens beträchtlich.
«In der Praxis stellen wir fest, dass diese Massnahmen häufig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jenseits der 50 betreffen. Viele Fragen drehen sich da natürlich um die Altersvorsorge», sagt Urs Aeschlimann.
Entwarnung bei Kurzarbeit
Hinsichtlich Kurzarbeit gibt der Experte Entwarnung: Die Beiträge an die AHV und die Pensionskasse werden unverändert weitergeführt. «Arbeitnehmende müssen sich keine Sorgen um Beitragslücken oder ein geringeres Altersguthaben in der Pensionskasse machen» sagt Aeschlimann. Allerdings gilt es, bei der individuellen Budgetplanung zu beachten: Obwohl Arbeitnehmende in Kurzarbeit nur 80 Prozent ihres bisherigen Lohns erhalten, müssen die gesamten, auf Basis des vollen Lohns berechneten Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Abzüge für AHV und Pensionskasse sind im Verhältnis zum Einkommen also höher.