Parkplatz mit Rendite

Wer eine Pensionskasse verlässt und seine Vorsorgegelder der 2. Säule «parkieren» muss, kann sie mit der frankly Freizügigkeit auch in Wertschriften anlegen.

Text: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2023

Illustration zum Thema Freizügigkeit
Mit frankly erhöhen sich die Renditechancen gegenüber einem «normalen» Freizügigkeitskonto.

Wann wird eine Freizügigkeit aktuell?

  • Verlässt eine versicherte Person vor einem Vorsorgefall (Pensionierung, Tod oder Invalidität) die Pensionskasse, hat sie Anspruch auf ihr angespartes Vorsorgekapital der 2.Säule. Man spricht vom sogenannten Freizügigkeitsfall.
  • Können die Freizügigkeitsgelder nicht in eine neue Pen­sionskasse eingebracht werden, müssen die Gelder bis mindestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung in einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice «parkiert» werden – dies schreibt das Gesetz vor.
  • Gründe für die Eröffnung einer Freizügigkeit können etwa ein Arbeitsunterbruch (längere Reise, Familienzeit, Weiterbildung etc.), die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (ohne Vorbezug der Freizügigkeitsgelder), ein Jobverlust ohne neue Stelle oder eine Scheidung sein.

Was ist die frankly Freizügigkeit?

  • Wie bei der privaten frankly Vorsorge in der Säule 3a können auch bei der frankly Freizügigkeit Gelder in Wertschriften angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Renditechancen gegenüber einem «normalen» Freizügigkeitskonto.
  • Die frankly Freizügigkeit eignet sich besonders für Personen, die ihre Vorsorgegelder über einen längeren Zeitraum von mindestens drei Jahren «parkieren».
  • Die angebotenen Swisscanto-Anlageprodukte sind dieselben wie bei der frankly Säule 3a. Lediglich die Anlageprodukte mit dem höchsten Aktienanteil von 95 Prozent sind nicht verfügbar.
  • Gelder der frankly Freizügigkeit werden während der Anlagedauer nicht besteuert; beim Bezug wird ein reduzierter Steuersatz angewendet.