Im Januar erhält Familie Zürcher die Steuerformulare – mit der Pflicht, die Steuererklärung bis Ende März einzureichen. Familie Zürcher hat sich dafür während des vergangenen Jahres bereits gut vorbereitet: Unterlagen wie Bankbelege, Lohnausweise oder Rechnungen der Unterhaltsarbeiten liegen bereit. «Vorbereitung ist die halbe Miete», weiss auch Michel Weber, Steuerberater bei der Zürcher Kantonalbank. Er rät Steuerpflichtigen, sich nicht erst beim Eintreffen der Steuererklärung im Januar mit dem Thema zu beschäftigen. Wer nämlich nicht sämtlichen Belegen nachrennen muss, spart Zeit und Nerven.
Des Öfteren sind aber bis Ende März nicht alle Unterlagen komplett. Als Besitzerin einer Eigentumswohnung wartet auch Familie Zürcher noch auf die Betriebskostenabrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, deren Eigentümerversammlung erst im Mai stattfindet. Daher reicht Familie Zürcher bereits im Februar ein Fristerstreckungsgesuch bis Ende September ein. Das hat keine nachteiligen Konsequenzen und kann in vielen Zürcher Gemeinden bequem via Internet beantragt werden.
Rechnungen prüfen und Abweichungen melden
Familie Zürcher erhält per 1. März die provisorische Rechnung für die direkte Bundessteuer für das Vorjahr. Sie beruht auf der letzten definitiven Veranlagung oder einer Schätzung anhand von Vorjahreswerten. Bei Familie Zürcher wurde vor zwei Jahren im Bad und in der Küche der Eigentumswohnung eine grössere Renovation fällig. Weil die provisorische Rechnung für Familie Zürcher auf den Steuerfaktoren der Periode beruht, in welcher die Renovation durchgeführt wurde, sind sie nicht mehr aktuell, sondern zu tief angesetzt. Wenn Familie Zürcher die Rechnung nun nicht anpassen lassen würde, käme es nach Abschluss der Steuerperiode zu einer hohen Steuernachforderung. Diese müsste dann innert 30 Tagen bezahlt werden. «Ich empfehle darum, die provisorischen Rechnungen immer dann anpassen zu lassen, wenn sich die Einkünfte markant verändert haben», sagt Michel Weber. Das macht Familie Zürcher: Sie informiert die Abteilung Steuerbezug des Steueramts über die erwarteten Veränderungen und erhält Mitte März die korrigierte Rechnung. Fristgerecht überweist die Familie den geforderten Betrag per Ende März.