Oliver Gerbers Meeting ist auch heute virtuell über die Bühne gegangen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im letzten März arbeitet der Marketing-Teamleiter eines Industrieunternehmens auf Anordnung vier Tage pro Woche im Homeoffice. Inzwischen hat sich der 41-Jährige an die neue Arbeitssituation gewöhnt, ja, er findet sogar grossen Gefallen daran.
Wie jedes Jahr hat Oliver Gerber die Steuererklärung per Post erhalten, und auch diesmal möchte er die Unterlagen fristgerecht einreichen. Umgehend macht er sich deshalb an die Arbeit. Doch beim Übertragen der Vorjahreszahlen in die Steuerformulare stockt er mittendrin. Er fragt sich: Hat die neue Homeoffice-Situation eigentlich einen Einfluss auf seine Steuererklärung?
Die Krux mit den übrigen Berufskosten
«Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige einen Pauschalabzug für übrige Berufskosten geltend machen», erklärt Dominik Hnilicka, Steuerberater bei der Zürcher Kantonalbank. Dieser Abzug beträgt drei Prozent des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, im Minimum 2'000 und im Maximum 4'000 Franken. Damit sind sämtliche Auslagen für Berufswerkzeuge, Fachliteratur, Berufskleider oder allenfalls die Kosten für ein Arbeitszimmer abgegolten. Anstelle des Pauschalabzuges steht es den Steuerpflichtigen offen, höhere effektive Kosten zu deklarieren. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Ausgaben beruflich notwendig gewesen sind.