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Indi­vidual­besteue­rung ver­ändert Finanz­planung

Die Schweiz stellt ihr Steuersystem auf Individualbesteuerung um. Für viele Doppelverdiener dürfte dies steuerliche Vorteile bringen. Für die Finanzplanung von Haushalten bedeutet die Reform jedoch vor allem eines: mehr Individualisierung – und auch eine höhere Komplexität.

Text: Andreas Habegger

Für viele Paare wird es sich lohnen, ihre Vorsorge-, Steuer- und Vermögensstrategie in den kommenden Jahren schrittweise zu überprüfen und im Hinblick auf die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. (Bild: Getty Images)

Mit dem Ja zur Individualbesteuerung im März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung einen der grössten steuerpolitischen Systemwechsel der letzten Jahrzehnte beschlossen. Voraussichtlich ab 2032 wird jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Damit verabschiedet sich die Schweiz vom bisherigen System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren.

Politisch wurde die Reform lange unter dem Stichwort «Heiratsstrafe» diskutiert. Für die Praxis der Finanzplanung geht es jedoch um weit mehr. Die Individualbesteuerung verändert die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einkommen, Vorsorge und Vermögen – und beeinflusst die finanzielle Planung der Haushalte von Personen mit Trauschein grundlegend.

Entlastung für viele Doppelverdiener

Im bisherigen System werden die Einkommen von Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Demgegenüber werden Konkubinatspaare bereits heute individuell basierend auf den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteuert. Ausserdem gelten für unverheiratete Personen und Ehepaare unterschiedliche Steuertarife (Grund- bzw. Verheiratetentarif) und beide sind in der Regel progressiv ausgestaltet. Dies alles hat zur Folge, dass Paare mit Trauschein und vergleichbaren Einkommen gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich stärker zur Kasse gebeten werden.

Die Individualbesteuerung beseitigt diese «Heiratsstrafe», weil künftig jede Person eine eigene Steuerbasis hat und die heutigen Grund- bzw. Verheiratetentarife durch einen zivilstandsunabhängigen Einheitstarif abgelöst werden.

Besonders Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen dürften deshalb steuerlich entlastet werden. Gleichzeitig entstehen neue Unterschiede: Haushalte mit nur einem Einkommen oder mit stark ungleichen Einkommensverhältnissen könnten teilweise stärker belastet werden als heute.

Für die Finanzplanung bedeutet dies einen Perspektivenwechsel. Während bisher bei Verheirateten der Haushalt als steuerliche Einheit betrachtet wurde, rückt künftig die individuelle Situation der beiden Partner in den Mittelpunkt.

Vorsorgeplanung wird individueller

Deutlich wird dieser Wandel u.a. auch bei der Vorsorgeplanung. So spielt aktuell die Verteilung unter den Partnern bei Beiträgen in die gebundene Vorsorge der Säule 3a oder freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse bei verheirateten Paaren insofern keine Rolle, weil diese in der gleichen Steuererklärung in Abzug gebracht werden können.

Mit der Individualbesteuerung ändert dies. Vorsorgestrategien und die daraus resultierenden steuerlichen Effekte müssen künftig individuell pro Person geplant und gleichzeitig auf den Haushalt abgestimmt werden.

Kapitalbezüge anders koordinieren

Ein weiteres wichtiges Planungsfeld betrifft die Auszahlung von Vorsorgekapital. Kapitalbezüge aus der Säule 3a oder aus der beruflichen Vorsorge werden gesondert besteuert. Mit Umsetzung der Individualbesteuerung werden die Bezüge der Ehegatten in der gleichen Steuerperiode für die Bestimmung der Steuerbelastung nicht mehr zusammengerechnet. Dies bedeutet, die Kapitalbezüge jedes Ehepartners werden unabhängig voneinander besteuert. Es werden nur noch die im gleichen Jahr ausgerichteten Kapitalbezüge an die einzelnen Personen addiert. Dies führt dazu, dass eine zeitliche Staffelung der Bezüge neue Möglichkeiten eröffnen kann.

Auch hier zeigt sich, dass sich mit der Individualbesteuerung die Finanzplanung vom Haushalt zu zwei individuellen Steuer- und Vorsorgebiografien verschiebt.

Eigentumsverhältnisse werden wichtiger

Mit der Individualbesteuerung werden die Einkommens- und Vermögenswerte zwischen den Ehegatten basierend auf den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen sowie gesetzlichen Anspruchsberechtigungen aufgeteilt. So werden beispielsweise Wertschriften und Konten – welche auf beide Ehegatten lauten – hälftig aufgeteilt, Liegenschaften werden gemäss Grundbucheintrag zugeschrieben und das Erwerbseinkommen wird der jeweiligen Person angerechnet. Wer Eigentümer eines Wertschriftendepots ist, wem Dividendenerträge zufliessen oder auf welchen Namen eine Immobilie lautet, hat bei Eheleuten künftig steuerliche Auswirkungen.

Gerade bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen kann die Zuordnung der Vermögenswerte steuerlich relevanter werden. In vielen Fällen dürfte es daher sinnvoll sein, bestehende Strukturen im Rahmen einer langfristigen Vermögensplanung zu überprüfen.

Allerdings ist von vorschnellen Übertragungen von Vermögenswerten abzuraten. Nicht selten verstecken sich steuerliche oder güterrechtliche Stolpersteine mit einschneidenden Auswirkungen. Daher ist eine vorausschauende Planung und fachkundige Begleitung empfehlenswert.

Viele Details sind noch offen

Grundsätzlich ist keine Eile geboten. Zum einen bleibt bis zur Einführung der Individualbesteuerung (voraussichtlich im Jahr 2032) noch Zeit und zum anderen stehen längst noch nicht alle Details der Reform fest. Die Abstimmung betrifft vorerst die Besteuerung auf Bundesebene. Wie die Kantone ihre Steuertarife künftig ausgestalten werden, ist derzeit noch offen. Da ein grosser Teil der Steuerbelastung auf kantonaler und kommunaler Ebene anfällt, wird die konkrete Wirkung der Reform stark davon abhängen, wie die einzelnen Kantone ihre Systeme anpassen. Offen ist aktuell ebenfalls, ob die Mitte-Partei ihre Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe nach Annahme der Individualbesteuerung zurückziehen wird.

Langfristig neue Spielregeln für die Finanzplanung

Trotzdem lohnt es sich bereits heute, die möglichen Auswirkungen zu verstehen. Die Reform verändert die Logik der Finanzplanung: Statt einer steuerlichen Betrachtung für Verheiratete auf Haushaltsebene rücken zwei individuelle Steuer- und Vorsorgesituationen in den Mittelpunkt, die innerhalb eines Haushalts koordiniert werden müssen.

Kurzfristig besteht daher für die Wenigsten Handlungsdruck. Langfristig jedoch verändert die Individualbesteuerung die Spielregeln der Finanzplanung grundlegend. Für viele Paare wird es sich deshalb lohnen, ihre Vorsorge-, Steuer- und Vermögensstrategie in den kommenden Jahren schrittweise zu überprüfen und im Hinblick auf die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Was sollte für die Über­gangs­phase bis zur Ein­füh­rung der In­divi­dual­besteue­rung be­achtet wer­den?

  1. In der Über­gangs­zeit kann es sinn­voll sein, frei­willige Ein­zah­lun­gen in die Pen­sions­kasse insbe­son­dere bei dem Ehe­partner vor­zu­nehmen, der das tie­fer­e Ein­kom­men hat. So kann man steuer­lich stär­ker pro­fi­tie­ren als spä­ter, wenn die Ab­züge nur noch vom tie­feren Ein­kommen er­fol­gen kön­nen.
  2. Mit der Einführung der In­di­vi­dual­be­steue­rung wer­den auch Ka­pi­tal­be­züge aus der 2. und 3. Säule separat besteuert. Wer die Mög­lich­keit hat, Ka­pi­tal­be­züge sowohl vor als auch nach der Ein­füh­rung der In­di­vid­ual­be­steue­rung zu be­zie­hen, sollte die Situa­tion er­neut ge­nau prü­fen, um mög­liches Op­ti­mierungs­po­ten­zial zu nutzen.
  3. Bei der Über­tragung von Ver­mögens­wer­ten, ins­be­son­dere von Lie­gen­schaf­ten, ist Vor­sicht ge­boten. Solche Über­tra­gun­gen kön­nen so­wohl steuer­liche als auch ver­mö­gens­recht­liche Kon­se­quen­zen im Falle einer Schei­dung oder eines Todes­falls ha­ben.

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Vorsorge