Viele Zürcherinnen und Zürcher erhalten jedes Jahr die neuen Vorsorgeausweise ihrer Pensionskasse. Die Empfänger haben etwas gemeinsam: Ihre Lebenserwartung steigt. Infolgedessen müssen die individuellen Altersguthaben der 2. Säule, also ihrer Pensionskasse, für mehr Rentenjahre reichen. Die steigende Lebenserwartung in Kombination mit dem aktuellen Tiefzinsumfeld und bescheideneren Anlagerenditen zwingen die Pensionskassen, Massnahmen zu ergreifen. Auf diese Herausforderung reagieren sie, indem sie den Umwandlungssatz senken. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird.
Umwandlungssatz von unter 5 Prozent
Diese Veränderungen sind auch im Pensionskassenausweis ersichtlich. Vergleichen Versicherte ihre früheren Pensionskassenausweise mit den heutigen, wird bei vielen die voraussichtliche Rente tiefer ausgewiesen. Es gibt bereits Pensionskassen, die das Alterskapital mit weniger als 5 Prozent in eine Rente umwandeln. Es stellt sich daher die Frage, ob bei diesen Umwandlungssätzen die Rente noch attraktiv ist?
«Die Abstimmung des Renten- oder Kapitalbezugs hängt von verschiedenen Kriterien ab, welche aufgrund der individuellen Ausgangslage analysiert werden müssen», sagt Michèle Geissmann, Finanzplanerin bei der Zürcher Kantonalbank.
Rechenbeispiel Renditevergleich
Ein Kriterium stellt der Renditevergleich eines Rentenbezugs mit dem Kapitalbezug dar. Dazu ein Rechenbeispiel: Ein lediger Mann mit Wohnsitz in Winterthur stellt sich die Frage, ob er sein Altersguthaben von 800'000 Franken bei seiner Pensionierung mit Alter 65 als Rente oder in Kapitalform aus der Pensionskasse beziehen soll. Er nimmt an, dass er eine Lebenserwartung von 90 Jahren hat. Seine Pensionskasse wandelt das Altersguthaben mit 5,7 Prozent in eine Rente um. Das entspricht einer Rente von 45'600 Franken pro Jahr. Der Mann ist Eigenheimbesitzer und hätte bei einem Rentenbezug aus der Pensionskasse (inkl. AHV) ein steuerbares Einkommen von rund 82'000 Franken. Gemäss dieser Ausgangslage müsste er bei einem Kapitalbezug eine jährliche Rendite von rund 2,4 Prozent nach Steuern erwirtschaften, damit er mit 90 Jahren den gleichen Frankenbetrag aus dem Kapitalbezug, wie mit der Rente bezogen hat.