Eines vorneweg: Gerade aus der Perspektive der Vorsorge lohnt es sich in der Langzeitbetrachtung, wenn die Eltern in einem möglichst hohen Pensum im Erwerbsleben bleiben. Dies insbesondere auch unter Einbezug von Lohnentwicklungen und Karrierechancen. Mindestens ein Pensum von 60 bis 70 Prozent ist hier zu empfehlen.
AHV: Wenig Veränderung bei Teilzeitarbeit
Ob im Teilzeitpensum oder als nichterwerbstätige Person: Die jährliche Beitragspflicht bei der AHV besteht weiterhin. Allerdings können tiefere Beiträge auch zu niedrigeren Rentenleistungen im Alter führen. Sind sämtliche Beitragsjahre ab Alter 21 bis zum AHV-Referenzalter erfüllt, so resultiert in Abhängigkeit der geleisteten Zahlungen aktuell eine monatliche Altersrente zwischen CHF 1'225 und CHF 2'450 für Einzelpersonen beziehungsweise bis maximal CHF 3'675 für beide Ehepartner zusammen.
Berufliche Vorsorge: Gehören Sie einer Pensionskasse an?
Damit das Erwerbseinkommen in einer Pensionskasse versichert werden kann, muss es die Mindesthöhe von CHF 22'050 pro Jahr (Stand 2023) erreichen. Tiefere Einkommen sind grundsätzlich nur über die AHV versichert. In der Pensionskasse wird lediglich jener Lohnanteil versichert, der nicht bereits über die AHV abgedeckt ist. Um eine Doppelversicherung auszuschliessen, wird der AHV-Lohn um den sogenannten Koordinationsabzug gekürzt. Es gibt Pensionskassen, die für Teilzeitangestellte diesen Koordinationsabzug freiwillig im Verhältnis zum Arbeitspensum bemessen, damit die Betroffenen ein höheres Einkommen in der Pensionskasse versichern können und später von höheren Leistungen profitieren.
Säule 3a: Unbedingt einzahlen und steuerlich profitieren
In die Säule 3a können alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen einzahlen. Erwerbstätige mit einem Pensionskassenanschluss können Beiträge bis CHF 7'056 (Stand 2023) pro Jahr leisten. Wer einzahlt, kann die Beiträge in der Steuererklärung angeben und profitiert somit von Steuereinsparungen. Verfügen Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen, sind aber keiner Pensionskasse angeschlossen? Dann können Sie jährlich bis 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal 35'280 Franken, in die Säule 3a einzahlen und steuerlich geltend machen.