Verheiratete Personen sind in vielen Belangen rechtlich bessergestellt als nicht verheiratete Paare. «Ich empfehle allen nicht verheirateten Personen, aktiv zu werden», sagt Stefan Reinhard. Er ergänzt: «Durch eine gegenseitige Absicherung kann vor allem im Krankheits- oder Todesfall vorgesorgt werden.»
AHV, Pensionskasse, Vorsorge
Die AHV (1. Säule) dient der Existenzsicherung. Als verheiratetes Paar erhalten beide Personen je eine Einzelrente, die zusammen höchstens 3’675 Franken pro Monat (Stand: 2023) beträgt.
Hier geniessen Konkubinatspaare noch einen finanziellen Vorteil. Sie erhalten pro Person als Einzelrente pro Monat maximal 2’450 Franken; total 4‘900 Franken. Doch dafür besteht ein grosser Nachteil im Todesfall eines Partners. Die AHV-Leistungen sehen für nicht verheiratete Paare keine Witwen- beziehungsweise Witwerrenten vor. Auf den Punkt bringt es Stefan Reinhard: «Bei einem Todesfall des Partners geht die Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner leer aus. Das ist bitter. Aus diesem Grund rate ich unbedingt dazu, zu handeln.»
Pensionskassen berücksichtigen oftmals – je nach Reglement – nur hinterbliebene Personen, die begünstigt wurden. «Es gilt aktiv zu werden: Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, ob Sie Ihre Konkubinatspartnerin oder -partner begünstigen können. Dies gilt im Übrigen auch für die 3. Säule», sagt Stefan Reinhard. Allfällige Lebensversicherungen sind ebenfalls zu überprüfen, denn auch hier können Personen begünstigt werden.
Stefan Reinhard gibt einen weiteren Tipp: «Auch bei einer Trennung bestehen keine Ansprüche auf die Teilung des während der Beziehung angesammelten Vermögens. Diesen Punkt sollten Sie vertraglich regeln.»
Konkubinatsvertrag
Sicherlich gibt es romantischere Momente in einer Beziehung als jene, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, aber ein Vertrag schafft gegenseitige Sicherheit und macht das Zusammenleben einfacher. Mit einem Konkubinatsvertrag regeln nicht verheiratete Paare verschiedene Aspekte des Zusammenlebens und treffen Vorkehrungen für eine Trennung und den Krankheits- oder Todesfall eines Partners. «In einem Konkubinatsvertrag sollten Dinge wie Haushaltskosten und Inventar geregelt werden. Wer zahlt die Miete? Wem gehört der Fernseher? Auch sollte festgehalten werden, wer bei einer Trennung in der Wohnung bleiben darf. Und wie das Vermögen oder allfällige Schulden aufgeteilt werden», führt Stefan Reinhard aus.