Sicher sein beim letzten Willen

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft – es bietet mehr Gestaltungsspielraum bei der Verteilung des Erbes. Wer sein Testament überprüfen lässt, sorgt für Klarheit und Sicherheit.

Text: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2022

Illustration Erbrecht und letzter Wille
Ein Testament soll den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der letzte Wille soll verständlich verfasst sein.

Revision des Erbrechts

  • Ab 1.1.2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht.
  • Der Pflichtteil für Nachkommen wird reduziert, derjenige der Eltern fällt ganz weg.
  • Erblasserinnen und Erblasser können dadurch freier über ihr Vermögen verfügen.
    Bestehende Testamente bleiben auch mit dem neuen Erbrecht gültig. Es ist jedoch empfehlenswert, zu prüfen, ob die getroffene Regelung auch unter neuem Recht den eigenen Wünschen entspricht.

Überprüfung des Testaments

  • Formulierungen, die unter dem revidierten Erbrecht missverständlich und unklar sein könnten, können dazu führen, dass der letzte Wille nicht wie gewünscht umgesetzt wird.
  • Wer sein Testament überprüfen lässt, stellt sicher, dass der letzte Wille den eigenen Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei formuliert ist.
  • Im ZKB Testament-Check überprüfen Erbschaftsexpertinnen und -experten, ob ein bestehendes Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob der letzte Wille klar und verständlich verfasst ist. Eine telefonische und schriftliche Rückmeldung der Fachpersonen gibt eine Übersicht der geprüften Inhalte sowie Hinweise für allfällige Anpassungen und Handlungsempfehlungen.