Unerwartete Ereignisse können uns alle treffen. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Altersschwäche können von einem Tag auf den anderen zu einer Urteilsunfähigkeit führen. Mithilfe des Vorsorgeauftrags können Sie festlegen, wer in diesem Fall Ihre Interessen und Wünsche vertreten soll.
Da dem Ehepartner bereits von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht zusteht, stellt sich die berechtige Frage, ob ein Vorsorgeauftrag überhaupt notwendig ist.
Die gesetzlichen Vertretungsrechte von Ehepartnern umfassen allerdings nur alltägliche Angelegenheiten. Das bedeutet Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens.
Für alle Handlungen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, benötigt der Ehepartner einen umfassenden Vorsorgeauftrag. Darunter fallen zum Beispiel die Erhöhung einer Hypothek, der Verkauf einer Liegenschaft oder die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.