Steuern: Was bei Gewinnen aus Lotterien und Geld­spielen zu tun ist

2021 wurden hierzulande 35 Personen zu Glücksspiel-Millionären. Eine Person knackte sogar den Rekordjackpot von sage und schreibe 230 Millionen Franken. Doch wie viel bleibt von einem solchen Gewinn überhaupt übrig? Was hat sich mit dem neuen Geldspielgesetz geändert? Und wie können sich spielsüchtige Personen helfen lassen?

Text: Ina Gammerdinger

Lotterieschein (Bild: Simon Baumann)
Was bei Lotto-Gewinnen den Betrag von 1 Million Franken übersteigt, muss versteuert werden. (Bild: Simon Baumann)

Nadja Pabst, Steuerberaterin bei der Zürcher Kantonalbank, spielt selbst zwar kein Lotto, kennt aber die steuerlichen Aspekte und die Details des seit Januar 2019 gültigen Geldspielgesetzes. Sie klärt auf: «Neu erlaubt sind durch konzessionierte Spielbanken angebotene Online-Spiele wie zum Beispiel Poker oder Roulette – im Gegenzug werden nicht bewilligte Online-Spielangebote gesperrt. Die Spielerin oder der Spieler wird auf eine staatliche Informationsseite weitergeleitet mit dem Hinweis, dass das Spiel in der Schweiz nicht erlaubt ist. Damit sollen Spielsüchtige verstärkt geschützt werden.»

Das Geldspielgesetz auf einen Blick

  • Altersbegrenzung von 18 Jahren für alle Casinospiele inklusive Online-Spiele
  • Lotterie-Spiele erst ab 16 Jahren erlaubt
  • Casinos und neu auch Lotteriegesellschaften müssen spielsüchtige Personen vom Spiel ausschliessen
  • Kantone sind verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel umzusetzen sowie Beratungs- und Behandlungsangebote anzubieten
  • Spielsucht ist als Krankheit anerkannt
  • Es bestehen Rahmenbedingungen für kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos
  • Maximale Summen für Pokerturniere und Tombolas
     

Gewinne sind steuerpflichtig

Lotto-Gewinnerinnen und Gewinner müssen den erzielten Gewinn versteuern, profitieren jedoch seit dem 1. Januar 2019 vom angepassten Gesetz: Gewinne bis zu 1 Million Franken sind steuerfrei (oder bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten höheren Geldbetrag). Nur was diese Summe übersteigt, muss effektiv versteuert werden.

Das gilt ebenso für Gewinne aus Sportwetten (gekauft am Kiosk oder online) wie auch für angebotene Spiele auf den Online-Portalen von Schweizer Casinos oder bei Swisslos, um nur einige zu nennen. Im Ausland erzielte Gewinne müssen hingegen vollumfänglich versteuert werden.

Hoher Lotto-Gewinn – eine Beispielrechnung

Der Gewinn ist bis zum Freibetrag von 1'000'000 Franken verrechnungs- und einkommenssteuerfrei. Auf den steuerbaren Gewinn von 4'500'000 Franken können zudem 5 Prozent als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend gemacht werden, maximal jedoch 5’000 Franken.

Auf den steuerbaren Gewinn in der Höhe von 4'495'000 Franken und im Fall des Wohnsitzes in der Stadt Zürich würden rund 1,77 Mio. Franken Einkommenssteuern anfallen. Vom Bruttogewinn verbleiben somit rund 68 Prozent bei der Gewinnerin respektive beim Gewinner.

Auf die einzelnen Gewinne aus Online-Spielbankenspielen sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr in der Höhe von bis zu 25’000 Franken abziehbar.

Steuerfreier Tombola-Gewinn

Gewinne aus Kleinspielen, welche die Rahmenbedingungen gemäss der Geldspielverordnung einhalten, sind für die Gewinnerin beziehunsgweise den Gewinner steuerfrei. Der Hauptgewinn in Form eines Reisegutscheins aus der Tombola des örtlichen Turnvereins muss entsprechend nicht versteuert werden. Gleiches gilt für kleinere Pokerturniere, bei denen das Startgeld auf 200 Franken beschränkt ist.

Nicht überall kommt solch eine grosszügige Regelung zur Anwendung. Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung zum Beispiel von Detailhandels- oder Medienunternehmen müssen ab einem Betrag von 1'000 Franken versteuert werden.

Nadja Pabst, Steuerberaterin (Bild: Dominique Meienberg)
Nadja Pabst, Steuerberaterin bei der Zürcher Kantonalbank, spielt selbst zwar kein Lotto, kennt aber die steuerlichen Aspekte und die Details des seit Januar 2019 gültigen Geldspielgesetzes. (Bild: Dominique Meienberg)

Der Gewinn eines Fahrrads im Wert von 2'500 Franken bei einer Rubbellosaktion unterliegt vollumfänglich der Einkommenssteuer. Bei der Grenze von 1'000 Franken handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Bei einem Naturaltreffer kann keine Verrechnungssteuer abgeführt werden – es erfolgt aber eine entsprechende Meldung an die Steuerbehörde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Fedlex – Publikationsplattform des Bundesrechts.

Auch Casinos zahlen Abgaben

Doch nicht nur Gewinnerinnen und Gewinner leisten Steuerabgaben. Auch Casinos werden zur Kasse gebeten. Auf den Bruttospielertrag (Einsätze minus ausbezahlte Gewinne) werden in Form der Spielbankenabgabe zwischen 40 und 80 Prozent fällig. Die Spielbankenabgabe fliesst in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV). Die Höhe unterscheidet sich je nach Konzession des Casinos. In der Schweiz gibt es zurzeit 21 konzessionierte Spielbanken.

Nach Abzug der Spielbankenabgabe vom Bruttospielertrag decken die Casinos vom Rest die Personalkosten, Betriebskosten, Abschreibungen etc. Der danach verbleibende Gewinn unterliegt der Unternehmens-Gewinnsteuer.

Die Reinerträge aus Lotterien und Wetten werden für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet. Gemäss interkantonaler Vereinbarung sind die beiden Lotteriegesellschaften verpflichtet, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zur Bekämpfung der Spielsucht zu entrichten. Diese beträgt jährlich 0,5 Prozent der im jeweiligen Kantonsgebiet mit den Lotterie- und Sportwettangeboten von Swisslos und Loterie Romande erzielten Bruttospielerträge.

Die Sucht nach dem Glück ist ein Spiel

Die Glücksspielsucht führt zu Leid und oftmals zum finanziellem Ruin. Suchtkranke Menschen spielen unkontrolliert, sie sind nervös und haben Entzugserscheinungen. Sie spielen trotz negativer Folgen wie Schulden weiter.

Die Suchtprävention setzt auf zwei Ebenen an: dem gesellschaftlichen und dem persönlichen Verhalten. Zum einen werden Zugänge zu Casinos, Swisslos-Angeboten und Online-Spielen staatlich reguliert, es wird Aufklärungsarbeit geleistet und es werden Beratungen und Behandlungen angeboten. Auf der Website der Stelle für Suchtprävention im Kanton Zürich finden sich weitere Informationen.

Der Bruttospielertrag der Schweizer Casinos lag im Jahr 2018 bei 703,2 Mio. Franken. Bei diesem Betrag ist der Anreiz – vor allem bei Suchtgefährdeten – gross, sein Glück zu versuchen. Gemäss Suchtprävention des Kanton Zürichs spielen 2,8 Prozent der Schweizer Bevölkerung problematisch. 120'000 Menschen sind glücksspielsüchtig.