Das elektronische Erstellen der Steuererklärung ist einfach und spart Zeit. Viele Informationen sind bereits vorerfasst und die Fehlerquellen werden zusätzlich minimiert. Wichtige Hinweise sind im Programm hinterlegt und auch gewisse Abzüge werden automatisch berücksichtigt. Seit der Steuerperiode 2020 kann im Kanton Zürich die Steuererklärung vollumfänglich digital eingereicht werden.
Fristen einhalten
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – das gilt auch für die Bearbeitung der eigenen Steuererklärung. Am besten setzen Sie sich einen Termin in der Agenda und erledigen die Steuererklärung gleich im ersten Anlauf. Dafür ist es entscheidend, dass Sie gut vorbereitet sind. Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung bis Ende März einzureichen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Steuererklärung nicht innert der ordentlichen Einreiche-Frist abgegeben werden kann. Beispielsweise deshalb: Die Abrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht noch aus. Beantragen Sie in diesen Fällen rechtzeitig eine Fristerstreckung. Einige Gemeinden bieten auch hierfür ein Online-Lösung an.
Unterlagen zusammentragen
Alle Angaben in der Steuererklärung müssen spätestens auf Anfrage belegt werden können. Wie erwähnt, ist es bereits die halbe Miete, wenn sämtliche steuerrelavante Belege zum Beispiel in einem Steuerordner gesammelt werden. Viele Unterlagen wie Lohn- und Rentenausweise, Steuerbescheinigungen der Säule 3a, Spendenbescheinigungen etc. werden zu Jahresbeginn automatisch per Post zugestellt oder sind in Ihrem ZKB eBanking abrufbereit. Es gibt aber auch weitere Belege, welche bereits im laufenden Jahr gesammelt werden sollten – zum Beispiel Zahnarztrechnungen, Liegenschaftsunterhaltskosten oder Auslagen im Zusammenhang mit der persönlichen Weiterbildung.
Abzüge deklarieren und Möglichkeiten nutzen
Vergessen Sie nicht, sämtliche Steuerabzüge in der Steuererklärung geltend zu machen. Verpasste Abzüge können im Nachgang nicht mehr berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt lohnt es sich zu prüfen, ob es noch nicht genutzte Möglichkeiten gibt, die Steuerbelastung zu reduzieren.
Berufskosten und Corona Praxisanweisung Kanton Zürich: Unselbstständig Erwerbende können im Jahr 2021 – wie schon im 2020 – trotz Home-Office-Tätigkeit ihre Berufsauslagen (Fahrt- und Verpflegungskosten sowie die Berufskostenpauschale) so geltend machen, wie wenn sie am Arbeitsort gearbeitet hätten. Im Regelfall ist diese Deklaration für die Steuerpflichtigen vorteilhaft.
Liegenschaftsunterhaltskosten
Bei den Unterhaltskosten des Eigenheims kann jährlich zwischen effektiven Kosten und Pauschalabzug (20% des Eigenmietwerts oder Mietertrags) gewählt werden. Wenn Sie bereits wissen, dass die effektiven Kosten in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, lohnt es sich, weitere Unterhaltsarbeiten gegebenenfalls vorzuziehen, damit Sie im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren können. Planen Sie eine grössere Renovation, kann es sich lohnen, die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen.