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Kann nach dem Tod einer Person noch Bargeld von deren Konto bezogen werden?

Von einem Konto einer verstorbenen Person kann kein Bargeld bezogen werden. Sämtliche Kredit- und Debitkarten werden gesperrt und abgemeldet.

Rechnungen im Zusammenhang mit dem Nachlass sowie Todesfallkosten dürfen noch über das Konto der verstorbenen Person beglichen werden. Eine Zahlung kann mittels ZKB Quickpay oder über einen schriftlichen Zahlungsauftrag ausgeführt werden.

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