Der Standort der ZüriBahn ist festgelegt.

Medienmitteilung vom 30. Januar 2018

Die Zürcher Kantonalbank hat den Standort der Stationen und Masten der ZüriBahn festgelegt. Gemeinsam mit Bund, Kanton und Stadt hat die Projektleitung zahlreiche Varianten geprüft und sich für die in der Gesamtbeurteilung beste Variante entschieden.

Die Zürcher Kantonalbank hat einen weiteren Meilenstein der Vorbereitungen zum 150-jährigen Jubiläum der Bank erreicht und den Standort der Stationen und Masten der ZüriBahn festgelegt. Zusammen mit Experten von Bund, Kanton und Stadt Zürich hat die Projektleitung der Zürcher Kantonalbank zahlreiche Varianten eingehend geprüft und sich einvernehmlich für eine Variante entschieden, bei welcher die Stationen und Masten sich gut in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Damit ist aus städtebaulicher Sicht eine optimale Platzierung von Stationen und Masten gewährleistet.

Bei dieser so genannten Bestvariante liegen die Stationen der geplanten Seilbahn auf der linken Seeuferseite an der Schnittstelle von Strandbad Mythenquai und Landiwiese und auf der rechten Seeuferseite am südöstlichen Rand der Blatterwiese. Die dazugehörigen Masten befinden sich etwa 50 Meter vom Ufer entfernt und sind in einer Seetiefe von rund 10 Metern verankert.

Martin Scholl, Vorsitzender der Generaldirektion, sagte: "Ich freue mich, dass wir nach einer umfassenden Evaluation zu einer optimalen Lösung zur Platzierung der Seilbahnstationen und der Masten gekommen sind. Diese gute Lösung wäre ohne die konstruktive Unterstützung von verschiedenen Stellen von Bund, Kanton und Stadt nicht möglich gewesen."

Die Bestvariante besticht mit Blick auf die Stationen durch Vorteile wie einem minimalen Eingriff in die Parkanlagen sowie durch eine vergleichsweise geringe Beeinträchtigung deren Nutzung. Zudem bietet der Rückbau der Stationen nach dem temporären Betrieb der ZüriBahn Potenzial für eine städtebauliche Aufwertung.

Für die Masten der ZüriBahn haben zahlreiche Experten mittels Szenarien und Seegrunduntersuchungen eine Vielzahl von Standorten im Wasser, Uferbereich und auf dem Land untersucht. Die günstigsten Bedingungen für die Positionen der Masten wurden unter Berücksichtigung des Natur- und Heimatschutzgesetzeses nun gefunden. Dabei beeinträchtigen die Masten insbesondere die gesetzlich streng geschützte Ufervegetation nicht.

Nächste Schritte

Bevor das Plangenehmigungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr eröffnet werden kann, müssen nun weitere Grundlagen erarbeitet werden. So wird in einem nächsten Schritt die Architektur der Stationen und Masten sowie das Design der Gondeln entwickelt. Die Zürcher Kantonalbank geht davon aus, dass das Plangenehmigungsverfahren im Herbst 2018 eingeleitet werden kann.

Das Baugesuch für den ErlebnisGarten wird im zweiten Quartal 2018 eingereicht. Für Besucherinnen und Besucher ist der ErlebnisGarten ab 28. Mai 2020 für ca. 45 Tage geöffnet.

Über das 150-Jahr-Jubiläum der Zürcher Kantonalbank

Die Zürcher Kantonalbank feiert im Jahr 2020 ihr 150-Jahr-Jubiläum. Unter dem Motto "Gemeinsam Begegnung schaffen" unterstreicht die Bank ihre Verbundenheit zu Stadt und Kanton. Sie feiert dies mit drei Projekten: einer temporären Seilbahn - der ZüriBahn - die das rechte Seeufer mit dem linken für fünf Jahren verbindet, einem ErlebnisGarten auf der Landiwiese und einer ZeitReise durch die Geschichte der Bank und des Kantons Zürich. Die Zürcher Kantonalbank versteht sich als verbindendes Element zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, Stadt und Land, Tradition und Moderne. Und so sollen unsere Jubiläumsaktivitäten die Begegnung zwischen Menschen möglich machen und Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verbinden. Mit ihren Jubiläumsaktivitäten will die Zürcher Kantonalbank Impulse für einen lebendigen und fortschrittlichen Kanton Zürich setzen.

Mehr erfahren

Jubiläums-Website besuchen

Bestvariante Link öffnet vergrösserte Darstellung

Bestvariante

Bild herunterladen