Kantonaler Gestaltungsplan für die ZüriBahn ist festgesetzt

Medienmitteilung vom 22. Mai 2019

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den kantonalen Gestaltungsplan für die ZüriBahn festgesetzt. Damit hat das Projekt ZüriBahn einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht.

Mit der heute erfolgten Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans für die ZüriBahn durch die kantonale Baudirektion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Realisierung des Projekts erreicht. Der kantonale Gestaltungsplan ist Voraussetzung zum Bau der ZüriBahn.

Rolf Rufer, Projektleiter ZüriBahn bei der Zürcher Kantonalbank, sagt: "Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Schritt, der uns auf dem Weg zur Realisierung der ZüriBahn weiter vorwärtsbringt."

Mit der Publikation der Festsetzung des Gestaltungsplans durch den Kanton Zürich beginnt am 24. Mai 2019 die dreissigtägige Rechtsmittelfrist. Sobald der kantonale Gestaltungsplan und die wasserrechtliche Konzession Rechtsgültigkeit erlangen, erfolgt die Genehmigung des Plangenehmigungsgesuchs durch das Bundesamt für Verkehr.