Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Viele Pensionskassen sind aktuell in Unterdeckung. Yao Han Ang, Fachspezialist Berufliche Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank, erklärt, warum sich freiwillige Einzahlungen trotzdem lohnen können.

Aufgezeichnet: Patrick Steinemann / Bild: Flavio Pinton | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 1/2023

Yao Han Ang, Fachspezialist Berufliche Vorsorge, Zürcher Kantonalbank
«Grundsätzlich sind Einkäufe aus vorsorge- und steuerrechtlicher Sicht trotz der aktuellen Situation nach wie vor attraktiv»: Yao Han Ang.

«Ende 2021 sah es noch gut aus: Schweizer Pensionskassen (PK) durften auf ein erfolgreiches Anlagejahr zurückblicken. Doch dann brachte 2022 dieses: Ukraine-Krieg, steigende Zinsen, weltweite Inflation – es war ein Jahr, das für Verunsicherung und Turbulenzen auf den Anlagemärkten sorgte. Laut Swisscanto Pensionskassenmonitor befand sich per Ende 2022 rund ein Sechstel aller privatrechtlichen PK in Unterdeckung, bei öffentlich-rechtlichen PK sogar fast die Hälfte. Gleichzeitig wird versicherten Personen immer wieder zu Einkäufen in die PK geraten. Lohnt sich ein Einkauf in dieser Situation überhaupt?

Mit Einkäufen, also freiwilligen Einzahlungen in die PK, können versicherte Personen Beitragslücken schliessen und ihre Altersleistungen verbessern. Der maximale Einkaufsbetrag entspricht der Differenz zwischen dem vorhandenen Altersguthaben und dem reglementarisch maximal möglichen Guthaben. Neben besseren Altersleistungen winken auch steuerliche Vorteile: Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Vorschriften sind zu beachten

Beim Einkauf gelten einige Vorschriften: Als Erstes muss Einkaufspotenzial vorhanden sein. Weiter müssen allfällige Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung vor dem Einkauf in die Pensionskasse zurückbezahlt werden. Und die Einkäufe dürfen während drei Jahren nach Einzahlung nicht in Kapitalform bezogen werden.

Vor einem Einkauf muss auch das jeweilige Vorsorgereglement konsultiert werden, um zu prüfen, was mit den Einkäufen im Todesfall geschieht: Werden die Einkäufe als Kapital an die Hinterlassenen ausbezahlt oder für die Finanzierung der Hinterlassenenrenten verwendet? Weitere Kriterien sind die Verzinsung des überobligatorischen Kapitals sowie die aktuellen Umwandlungssätze, sollten die Einkäufe der unmittelbaren Verbesserung der Altersrente dienen.

Grundsätzlich gefährdet die Unterdeckung einer PK den Einkauf nicht. Tritt eine versicherte Person aus, wird das gesamte Altersguthaben inklusive der Einkäufe weitergegeben. Ebenso sind Pensionierungen und laufende Renten von der Unterdeckung nicht betroffen. Selbst bei einem Zahlungsausfall einer PK wären Einkäufe aus Lohnbestandteilen bis CHF 132'500 durch den Sicherheitsfonds BVG abgesichert. Durch eine Unterdeckung könnte allerdings die Verzinsung tiefer ausfallen.

Zudem ist Vorsicht geboten, wenn sich eine (Teil-)Liquidation der PK abzeichnet: Der Fehlbetrag der Unterdeckung kann in diesem Fall an die Versicherten weitergegeben werden. Grundsätzlich sind Einkäufe aus vorsorge- und steuerrechtlicher Sicht trotz der aktuellen Situation nach wie vor attraktiv. Entscheidend ist aber immer die individuelle finanzielle Situation und jene der PK.

Um den grösstmöglichen Nutzen zu erzielen, sollten Einkäufe wohlüberlegt und das Vorgehen durchdacht sein. Gern unterstützen und beraten wir Sie – zögern Sie bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren.»