Umweltfreundliche Heizung: Neue Subventionen

Seit 2020 läuft das erweiterte Förderprogramm des Kantons Zürich. Es subventioniert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse oder grosse Holzfeuerungen. Was sollten Eigenheimbesitzer steuerlich beachten?

Text: Pascal Trüb, Illustration: Keim Identity | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2021

Unterhaltskosten planen
  • Investitionen in bestehende Liegenschaften, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind den abzugsfähigen Unterhaltskosten gleichgestellt. Sie verringern somit das steuerbare Einkommen.
  • Durch den Heizungsersatz entstehende Kosten, wie jene für eine Baubewilligung (Erdsondenbohrung) oder jene für die fachgerechte Entsorgung des alten Heizsystems, sind ebenfalls abzugsfähig.
Fördergelder beantragen und Beitragshöhe prüfen
  • Fördergelder müssen durch die Eigentümer bei der Baudirektion des Kantons beantragt werden.
  • Die Beiträge variieren je nach Heizsystem und Heizleistung.
  • Zusätzlich lohnt sich eine Prüfung für kommunale Beiträge. Auch ihre Höhe variiert.
Fördergelder deklarieren
  • Förderbeiträge gelten in jenem Jahr als Einkommen, in welchem der Anspruch definitiv entsteht.
  • Fallen die Investition und die Auszahlung im selben Jahr an, vermindern die Subventionen die abzugsfähigen Unterhaltskosten.
  • Manchmal erfolgt die Verfügung in einem anderen Kalenderjahr als die Investition, so dass die Förderbeiträge in einer späteren Steuererklärung angegeben werden müssen.

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