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Wie weiter nach der abgelehnten BVG-Reform?

Am 22. September 2024 wurde die BVG-Reform an der Urne abgelehnt. Können Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf individueller Ebene trotzdem etwas verändern, wenn sie möchten? BVG-Spezialist Reto Frei Boo ordnet ein.

Aufgezeichnet: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2025

Illustration Berufliche Vorsorge
Wer möchte, kann bei der beruflichen Vorsorge das Ruder übernehmen und individuelle Anpassungen vornehmen.

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) vom Herbst 2024 war eine Reaktion der Politik auf die demografische Veränderung und die steigende Lebenserwartung: Das Leistungsniveau sollte erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden. Doch das Verdikt der Schweizer Bevölkerung war klar: Am 22. September lehnte sie die BVG-Reform an der Urne deutlich ab. Der politische Prozess auf diesem Gebiet ist damit erst einmal ins Stocken geraten. Doch wie sehen die Möglichkeiten für Arbeitgebende und Arbeitnehmende aus, allenfalls auf individueller Ebene etwas zu verändern bei der Pensionskasse oder beim persönlichen Vorsorgeguthaben?

Für Unternehmen bedeutet die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden zweierlei: Sie ist ein Kostenfaktor, jedoch auch eine Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Mitbewerbern positiv hervorzuheben. Schon heute können die Firmen Mitarbeitende über das gesetzliche Minimum hinaus versichern – etwa indem sie Ange­stellte mit reduziertem Pensum besserstellen durch die Anpassung des Koordinationsabzugs oder die Senkung der Eintrittsschwelle. Auch die Einführung von Wahlplänen kann die Vorsorgeleistungen der Mitarbeitenden verbessern.

Reto Frei Boo, Zürcher Kantonalbank

Für Unternehmen bedeutet die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden zweierlei: Sie ist ein Kostenfaktor, jedoch auch eine Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Mitbewerbern positiv hervorzuheben.

Reto Frei Boo, Spezialist berufliche Vorsorge

Solche Anpassungen müssen nicht zwingend mit höheren Kosten für die Firmen verbunden sein. Meist lohnt es sich, die bestehenden Vorsorgelösungen zu überprüfen und mit der Pensionskasse neue Bedingungen auszuhandeln. Im besten Fall kann ein optimierter Versicherungsschutz kostenneutral erreicht werden.

Und wie sieht es aus Sicht der versicherten Arbeitnehmenden aus? In einem ersten Schritt sollten diese sich über ihre gegenwärtigen BVG-Leistungen informieren und den aktuellen Pensionskassenausweis verstehen. Wenn die finanzielle Möglichkeit besteht, sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse ein lohnender Schritt, die persönliche Vorsorgesituation zu verbessern. Ebenso zahlen sich frühzeitige und regelmässige Einzahlungen in die private Vorsorge der Säule 3a aus – auch steuerlich.

Arbeitnehmende haben zudem die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber auf eine unbefriedigende Vorsorgesituation hinzuweisen. Im Falle eines Jobwechsels ist es empfehlenswert, nicht nur die Lohnleistungen, sondern auch die BVG-Leistungen eines potenziellen neuen Arbeitgebers genau anzuschauen.

Da der Bereich der beruflichen Vorsorge eine gewisse Komplexität aufweist, empfehlen wir Arbeitgebenden wie Arbeitnehmenden, bei offenen Fragen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten um Rat und Unterstützung anzufragen.

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Vorsorge