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Bedürfnisse klären

Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor? Je genauer Ihre Vorstellungen von Ihrem Traumhaus oder von Ihrer Traumwohnung sind, desto länger werden Sie am erworbenen Objekt Freude haben. Klären Sie deshalb zuerst Ihre Bedürfnisse und Ansprüche. Was ist Ihnen bei einem Eigenheim wichtig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Überlegen Sie sich, was Ihnen bei einem Eigenheim wichtig ist. Berücksichtigen Sie dabei auch Zukunftspläne oder mögliche Ereignisse.
  • Nutzen Sie unsere Checkliste (PDF, 111 KB), um sich Klarheit zu verschaffen.
  • Eröffnen Sie auf unserer Immobiliensuche ein kostenloses Abo, um die Immobilie zu finden, die zu Ihnen passt.

Urban oder ländlich?

Welche Wohnlage passt zu Ihnen? Möchten Sie künftig an ruhiger Lage wohnen? Planen Sie, eine Familie zu gründen, und möchten daher in eine familienfreundliche Umgebung mit Parks und Schulen ziehen? Gibt es nahestehende Personen, die schnell erreichbar sein sollten? Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Arbeitsplatz nicht weit von Ihrem Zuhause entfernt ist? Dies sind nur einige der Fragen, die Sie vor dem Kauf Ihrer eigenen Immobilie klären sollten.

Welche Wohnform passt zu Ihnen?

In welcher Wohnform können Sie sich vorstellen zu leben? Das frei stehende Haus mit Umschwung bietet maximale Unabhängigkeit, ist jedoch oft teurer in der Anschaffung und im Unterhalt. Eine Alternative dazu ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie ist häufig die günstigste Wohnform, da sich die Besitzerinnen und Besitzer die Anschaffungs- und Unterhaltskosten mit anderen im Stockwerkeigentum teilen. Andererseits ist eher mit Lärmemissionen und Nachbarschaftskonflikten zu rechnen. Dazwischen gibt es weitere Wohnformen wie beispielsweise das Doppelhaus oder das Reiheneinfamilienhaus.

Bei Stockwerkeigentum sollten Sie zusätzlich zwei Punkte beachten:

  • Abhängigkeit von Nachbarn:  Lassen Sie sich die Hausordnung zum Stockwerkeigentum, den Begründungsakt mit den Aufteilungsplänen sowie das Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft zeigen. Lesen Sie die Protokolle der jährlichen Eigentümerversammlung. Diese geben schnell Aufschluss über die Stimmung unter den Miteigentümern und das nachbarschaftliche Umfeld.
  • Genügend hoher Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungskosten: Neben den ordentlichen Beiträgen an die gemeinschaftlichen Kosten wie zum Beispiel für die Reinigung der gemeinsam genutzten Bereiche sollte auch ein separater Erneuerungsfonds eröffnet werden. Dieser dient der Finanzierung von grösseren und längerfristigen Unterhalts- und Erneuerungskosten. Der Erneuerungsfonds ist aber auch für Notsanierungen gedacht. Grundsätzlich sollte dieser so hoch sein, dass damit absehbare Erneuerungsbedürfnisse zum gegebenen Zeitpunkt gedeckt werden können. Optimalerweise werden jährlich etwa 0,5 % des Gebäudewertes eingezogen. Beim Kauf von bestehendem Stockwerkeigentum sollte sich der Erwerber oder die Erwerberin über die in der Vergangenheit getätigten Erneuerungsinvestitionen, die Höhe des Fonds und über die noch zu erwartende Lebensdauer der gemeinschaftlichen Gebäudeteile informieren.

Im Faktenblatt (PDF, 142 KB) finden Sie noch weitere Interessante Tipps zum Stockwerkeigentum.

Auf unserer Checkliste «Wünsche und Ansprüche» finden Sie wertvolle Tipps, mit denen Sie sich schneller eine klare Ausgangslage verschaffen können.

Checkliste herunterladen

Allein oder gemeinsam?

Paare mit oder ohne Trauschein haben drei verschiedene Möglichkeiten, Eigentümer einer Immobilie zu werden. Die Möglichkeiten hängen davon ab, wie sie Verantwortung und Eigentum untereinander oder miteinander teilen wollen. Dabei hängt der richtige Entscheid von verschiedenen Faktoren ab. Mögliche Faktoren sind zum Beispiel Eigenmittel, steuerliche Auswirkungen, Pensionskassenvorbezüge etc.

Zu beachten ist, dass die Wahl der Eigentumsform Einfluss darauf hat, was mit der Immobilie beispielsweise bei einer Trennung oder beim Tod des Partners geschieht.

Spätestens im Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie das Eigenheim allein oder im Miteigentum kaufen und zu welchen Anteilen Sie und Ihre allfälligen Partner daran beteiligt sind. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen den folgenden drei Eigentumsformen:

Alleineigentum

Als alleiniger Eigentümer oder alleinige Eigentümerin können Sie frei über die Liegenschaft verfügen. Sie tragen jedoch auch das alleinige Risiko.

Gesamteigentum

Zwei oder mehrere Personen sind aufgrund einer Gesetzesvorschrift oder eines Vertrags zu einer Gemeinschaft verbunden, zum Beispiel einer einfachen Gesellschaft. Die Eigentümer können nur gemeinsam über das Grundstück verfügen.

Miteigentum

Jeder Miteigentümer und jede Miteigentümerin erwirbt einen bestimmten Wertanteil am Objekt. Das Stockwerkeigentum ist eine Form des Miteigentums. Hier wird der Eigentumsanteil an einer Gesamtliegenschaft mit der Wertquote ausgedrückt.

In unserer Broschüre «Mein Eigenheim fürs Leben» finden Sie viele relevante Informationen, wie Sie den Kauf, die Finanzierung sowie den Unterhalt von Ihrem neuen Zuhause angehen.

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