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Korrekte und vollständige Adressen (strukturierte Adressen)

Zahlungen und Daueraufträge mit unvollständigen Adressangaben können nicht mehr erfasst werden. Ab dem 14. November 2026 werden bestehende Zahlungen und Daueraufträge mit unvollständigen Adressangaben nicht mehr verarbeitet.

Ab November 2026 sind im Schweizer Zahlungsverkehr nur noch strukturierte und vollständige Adressen zugelassen. Strukturierte Adressen unterstützen die korrekte Identifizierung der an einer Zahlung beteiligten Parteien (z.B. des Begünstigten). Damit erfüllt der Finanzplatz Schweiz den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden und unterstützt internationale Standards zur Prävention von Geldwäscherei.

Zahlungen und Daueraufträge mit unvollständigen Adressangaben können nicht mehr erfasst werden.

Was ändert sich?

  • Zahlungen und Daueraufträge mit unvollständigen Adressangaben (Mindestanforderung: Name, Ort und Land) können nicht mehr erfasst werden.  
  • Bestehende Zahlungen und Daueraufträge mit unvollständigen oder unstrukturierten Adressangaben werden ab 14. November 2026 nicht mehr verarbeitet.

Was bedeutet dies für Sie?

  • Bei der Erfassung von Zahlungen und Daueraufträgen in Ihrem eBanking und Mobile Banking werden diese Adressvorgaben bereits geprüft (mindestens: Name, Ort und Land). Stellen Sie sicher, dass die Adressen korrekt und vollständig sind. 
  • Um Verzögerungen oder gar Ablehnungen Ihrer Zahlungsaufträge durch beteiligte Finanzinstitute zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, stets auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl zu erfassen.  
  • Fehlen Ihnen notwendige Adressangaben, kontaktieren Sie bitte den Zahlungsempfänger/Begünstigten und fordern Sie die vollständigen Adressdaten an.
  • Ihre bestehenden Daueraufträge, welche diese Adressvorgaben nicht erfüllen, sind in Ihrem eBanking und Mobile Banking gekennzeichnet. Wenn Sie die Adressen Ihrer Daueraufträge nicht bis zum 13. November 2026 anpassen, werden diese am 14. November gestoppt und es werden keine weiteren Zahlungen ausgeführt.
  • Kundinnen und Kunden ohne eBanking oder Mobile Banking wurden von der Zürcher Kantonalbank über die Anpassungen Ihrer Daueraufträge informiert.

Weitere Informationen zu strukturierten Adressen im Zahlungsverkehr, insbesondere bei elektronischer Übermittlung mittels Filetransfer (z.B. pain.001), finden Sie auf zkb.ch/zv-aktuell.

Füllen Sie das Auftragsformular aus und schicken Sie uns das unterschriebene Formular per Post zu. Der Dauerauftrag wird ausgeführt, sofern Ihr Konto über ein ausreichendes Guthaben verfügt.

Zum Auftragsformular

Dauerauftrag per PDF-Druck aufgeben

Vervollständigen Sie das entsprechende Auftragsformular (PDF) und drucken Sie es aus.

Formulare

Dauerauftrag (PDF, 710 KB)

Dauerauftrag plus (PDF, 715 KB)

Mit einem Dauerauftrag plus erteilen Sie uns einen Auftrag nach eigenen Kriterien. So legen Sie bei einem Konto einen fixen Betrag fest, und das diesen Betrag übersteigende Guthaben wird je nach gewählter Periodizität auf ein anderes von Ihnen festgelegte Konto überwiesen.

Zustellung

Geben Sie Ihr Auftragsformular für den Dauerauftrag oder den Dauerauftrag plus unterschrieben in einer unserer Filialen ab. Der Dauerauftrag wird ausgeführt, sofern Ihr Konto über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Sie können uns Ihren Dauerauftrag auch per Post an folgende Adresse senden:

Zürcher Kantonalbank
Postfach
Verarbeitungszentrum
4605 Olten

Hinweis

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