Pensionskassenausweis richtig lesen und verstehen

Sie haben Ihren persönlichen Pensionskassenausweis erhalten und wollen ihn richtig lesen und verstehen? Wir beantworten die meistgestellten Fragen einfach und nachvollziehbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Pensionskassenausweis zeigt Ihnen auf, mit welchen Leistungen Sie aus der zweiten Säule rechnen können.
  • Neben den voraussichtlichen Altersleistungen sind die Risikoleistungen im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit aufgelistet.
  • Sie können sich auch über die Möglichkeiten freiwilliger Einkäufe in die Pensionskasse und über die Vorbezugsmöglichkeit zur Wohneigentumsförderung informieren.

Sie möchten mehr wissen?

Alle Zahlenbeispiele aus diesem Beitrag finden Sie auch in unserer

Lesehilfe Pensionskassenausweis (PDF, 123 KB)

 

 

Wie hoch wird Ihre Altersrente voraussichtlich sein?

Ihr zukünftiges Altersguthaben wird unter Annahme einer gleichbleibenden Lohnsumme und verschiedenen, möglichen Zinssätzen projiziert:

Altersleistungen Altersguthaben Umwandlungssatz Rente pro Jahr
Projiziert mit einem Zinssatz von 1,75 % CHF 512'712.– 5,5 % CHF 28'199.–
Projiziert mit einem Zinssatz von 0,75 % CHF 477'384.– 5,5 % CHF 26'256.–
Projiziert mit einem Zinssatz von 2,75 % CHF 547'709.– 5,5 % CHF 30'124.–

Abhängig von der Pensionskasse steht Ihnen das Altersguthaben als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung zur Verfügung.

Wenn Sie sich für einen Rentenbezug entscheiden, wird das Altersguthaben bei der Pensionierung mit einem Umwandlungssatz in eine jährliche Altersrente umgerechnet. Ausbezahlt wird die Rente in monatlichen Raten.

Unsere Musterperson wird bei einer jährlichen Verzinsung von 1,75 % bis zum Alter von 65 Jahren ein Altersguthaben von CHF 512’712.– angespart haben. Dieses kann sie als Kapital, als jährliche Rente über CHF 28’199.– oder als Mischform beider Varianten beziehen.

 

Bei einer vorzeitigen Pensionierung wächst Ihr Altersguthaben weniger lange an und fällt entsprechend tiefer aus:

Altersleistungen Altersguthaben Umwandlungssatz Rente pro Jahr
Mit 64 Jahren     CHF 491'025.– 5,35 % CHF 26'270.–
Mit 63 Jahren CHF 469'552.– 5,2 % CHF 24'417.–
Mit 60 Jahren CHF 406'401.– 4,7 % CHF 19'304.–

Aufgrund der längeren Bezugsdauer der Rente wird der Umwandlungssatz reduziert.

Unsere Musterperson könnte mit einer vorzeitigen Pensionierung im Alter von
64 Jahren ein Kapital über CHF 491’025.– oder eine jährliche Rente über CHF 26’270.– beziehen.

Die verwendeten Begriffe und dargestellten Kennzahlen können zwischen den verschiedenen Pensionskassen variieren.

Lesen Sie mehr über die Bezugsformen unter «Rente oder Kapital?»

Welche Leistungen stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zu, sollte Ihnen etwas zustossen?

Sie und Ihre Angehörigen sind in der 2. Säule auch gegen eine allfällige Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall versichert:
Bei Erwerbsunfähigkeit  
Jährliche Invalidenrente, längstens bis Alter 65 CHF 41'943.–
Jährliche Invaliden-Kinderrente pro Kind CHF 8'388.–
Im Todesfall  
Jährliche Ehegatten- /Lebenspartnerrente CHF 25'165.–
Jährliche Waisenrente pro Kind CHF 8'388.–

Unsere Musterperson würde nach Ablauf der Wartefrist bei voller Invalidität eine jährliche Invalidenrente von CHF 41’943.– erhalten.

Tipp für Unverheiratete: Klären Sie bei Ihrer Pensionskasse ab, ob und wie Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner begünstigen können. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen optimal abgesichert sind.

Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten zur Absicherung der Risiken «Invalidität» und «Todesfall».

Was bedeutet der Begriff «maximal mögliche Einkaufssumme»?

Sie können freiwillige Einlagen in Ihre Pensionskasse (Pensionskassen-Einkäufe) tätigen, um Ihre Altersvorsorge zu verbessern und von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.

In gewissen Fällen können Sie mit einem Teileinkauf zusätzlich Ihre Frühpensionierung finanzieren.

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten zum Thema «Einkauf in die Pensionskasse».

Wie können Sie Ihr Pensionskassenguthaben für Wohneigentum nutzen?

Sie können Ihr Pensionskassenguthaben zwecks Wohneigentumsförderung (WEF) verpfänden oder vorbeziehen. Das angesparte Pensionskassenguthaben darf verwendet werden für:

  • Den Erwerb und den Bau von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Die Renovierung von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Beteiligungen am Wohneigentum 
  • Die teilweise Rückzahlung der bestehenden Hypothek

Der Vorbezug schmälert das angesparte Altersguthaben, leistet aber oft einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des Eigenheims. Zudem kann ein Vorbezug zum Beispiel zwecks Amortisation der Hypothek kurz vor Pensionierung steuerlich interessant sein. Vorbehalten bleiben die geltenden Regelungen des jeweiligen Pensionskassenreglements

Welche Informationen können Sie nicht aus dem Pensionskassenausweis ersehen?

Der Pensionskassenausweis vermittelt Ihnen Informationen zu der aktuellen Pensionskassenlösung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.

Um einen Gesamtüberblick über Ihre finanzielle Zukunft zu erhalten, müssen Sie weiter folgende Leistungen und Guthaben berücksichtigen:

  • Leistungen aus der 1. Säule (AHV)
  • Leistungen aus der Säule 3a (gebundenen Vorsorge)
  • freies Vermögen (vorhandene Ersparnisse)

 

Die voraussichtlichen Leistungen nach der Pensionierung basieren auf verschiedenen Annahmen. Falls Ihre Pensionierung noch weiter entfernt liegt, sind diese Zahlen generell mit Vorsicht zu interpretieren.

Sie können dem Pensionskassenausweis entnehmen, in welchem Umfang Sie sich in die Pensionskasse einkaufen können. Falls Sie Fragen dazu haben, ob dies in Ihrer Situation aus Vorsorge- und Steueroptik sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.

In der Regel können Sie anhand des Pensionskassenausweises auch nicht abschätzen, wie solide Ihre Pensionskasse aufgestellt ist.

Pensionskassenspezifische Detailregelegungen, z.B. in Bezug auf eine mögliche Frühpensionierung oder einen Kapitalbezug, können Sie dem Pensionskassenreglement entnehmen.