Martin Scholl hat sich entschieden, per 31. August 2022 als CEO der Zürcher Kantonalbank zurückzutreten

Medienmitteilung vom 25. Mai 2021, 17.50 Uhr (Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR SIX Exchange Regulation bzw. Ziff. 16 BX Swiss)

  • Martin Scholl wird nach 15 Jahren als Vorsitzender der Generaldirektion der Zürcher Kantonalbank die operative Leitung per 31. August 2022 abgeben.
  • Die frühzeitige Ankündigung des CEO-Wechsels ermöglicht der Bank eine sorgfältige und optimale Nachfolgeregelung. 
  • Der Bankrat der Zürcher Kantonalbank dankt Martin Scholl für seinen ausserordentlichen Beitrag zum Erfolg der Bank in den vergangenen Jahrzehnten und wünscht ihm für die Zukunft schon heute nur das Beste.

Martin Scholl (59) hat sich nach seiner langen Karriere bei der Zürcher Kantonalbank entschieden, seine Funktion als Vorsitzender der Generaldirektion per 31. August 2022 abzugeben und aus der Bank auszuscheiden.

Dr. Jörg Müller-Ganz, Präsident des Bankrats, sagt: «Martin Scholl ist seit über 40 Jahren für die Zürcher Kantonalbank tätig, seit 2002 in der Generaldirektion, welche er seit 2007 leitet. Unter seiner Führung hat sich unsere Bank in allen Belangen ausserordentlich positiv entwickelt. Sie operiert heute als klare Marktführerin im Wirtschaftsraum Zürich und ist für die Zukunft ausgezeichnet positioniert. Ich bedanke mich bei Martin herzlich für seinen enormen Einsatz, die umsichtige Führung der Bank und die sehr professionelle Zusammenarbeit. Ich freue mich auf die noch folgende gemeinsame Zeit.»

«Die Bank befindet sich in jeder Beziehung in einer ausgezeichneten Verfassung», sagt Martin Scholl. «Der perfekte Zeitpunkt also, das Steuer in naher Zukunft an die nächste Generation zu übergeben. Höchst zufrieden und mit grossem Stolz schaue ich zurück auf die lange, erfüllende und erfolgreiche Zeit bei unserer Zürcher Kantonalbank. Gleichzeitig freue ich mich sehr, die Bank noch bis August 2022 zu führen und mich nachher verschiedensten unternehmerischen Tätigkeiten zu widmen.»

Der Prozess der Nachfolgeregelung erfolgt in der Verantwortung des Bankrats und wurde bereits in die Wege geleitet. Über die Nachfolge wird zu gegebener Zeit informiert.