Die Zürcher Kantonal­bank übt Option zur vorzeitigen Rück­zahlung der Additional-Tier-1-Anleihe nicht aus

Medienmitteilung vom 31. August 2023, 7.05 Uhr (Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR SIX Exchange Regulation bzw. Ziff. 16 BX Swiss)

Die Zürcher Kantonalbank hat entschieden, die Option für eine vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) mit bedingtem Forderungsverzicht über nominal CHF 750 Mio. (ISIN: CH0361532945) per erstem Rückzahlungsdatum am 30. Oktober 2023 nicht auszuüben.

Der Zinssatz (Coupon), der für die Dauer der nächsten Fünfjahresperiode gilt, wird entsprechend den Anleihebedingungen am 30. Oktober 2023 basierend auf dem dann geltenden 5-jährigen Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) zuzüglich einer Marge von 2,125% neu fixiert.

Die AT1-Anleihe kann durch die Emittentin künftig nach freiem Ermessen unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist und vorbehältlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde jährlich am 30. Oktober zurückgezahlt werden.

Die Zürcher Kantonalbank trifft jeden Rückzahlungsentscheid jeweils individuell auf ökonomischer Basis unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Marktbedingungen, dem regulatorischen Wert des Instruments sowie der eigenen Kapitalplanung.