Bankrat und Bank­präsidium der Zürcher Kantonal­bank

Der Bankrat der Zürcher Kantonalbank besteht aus 13 vom Kantonsrat gewählten Mitgliedern einschliesslich der drei vollamtlichen Mitglieder des Bankpräsidiums. Alle Mitglieder des Bankrats sind im Kanton Zürich wohnhafte Schweizer Bürgerinnen oder Bürger und unabhängig im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2017 / 1 «Corporate Governance – Banken». Die Aufgaben des Bankrats und des Bankpräsidiums sind im Kantonalbankgesetz, im Organisationsreglement sowie in Spezialreglementen geregelt. Der Kantonsrat wählt die Mitglieder des Bankrats und des Bankpräsidiums für eine Amtsdauer von vier Jahren.

Mitglieder des Bankpräsidiums

Mitglieder des Bankrats