Pensionskasse bei Selbstständigkeit

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma ist es möglich, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Egal ob Sie Angestellte haben oder nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse sparen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma fürs Alter. 
  • Prüfen Sie die verschiedenen Lösungen und lassen sich bei Bedarf beraten.
  • Wenn kein Anschluss an eine Pensionskasse möglich oder gewünscht ist, können Sie mit der Säule 3 vorsorgen.

Ich habe eine Einzelfirma. Kann ich mich einer Pensionskasse anschliessen?

Als selbstständig erwerbstätige Person (Einzelfirma) können Sie sich freiwillig in der 2. Säule versichern lassen, also sich zum Beispiel  einer Pensionskasse anschliessen. Ob Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig erwerbend gelten, entscheidet die zuständige Ausgleichskasse. 

Sind Sie Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma und beschäftigen kein Personal? Dann können Sie sich beim Kaderverband oder bei einer Branchenlösung freiwillig der 2. Säule unterstellen. Die Stiftung Auffangeinrichtung ist auch eine Möglichkeit. 

Haben Sie als Inhaberin oder Inhaber der Einzelfirma Angestellte? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich auch der Sammelstiftung anzuschliessen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl.

Sparen mit der Säule 3a

Ohne Anschluss an die Pensionskasse können Sie als Selbstständige oder Selbstständiger mit der dritten Säule fürs Alter sparen. In die Säule 3a können Sie maximal CHF 35'280.– (2024) pro Jahr einzahlen. Dieser Betrag ist von den Steuern abziehbar.