Wertpapierleihe

Securities Lending und Borrowing (SLB) sind ein fester Bestandteil von vielen Anlagestrategien. Die Wertpapierleihe bei der Zürcher Kantonalbank weist ein positives Risiko- und Ertragsprofil auf.

Die Vorteile der Wertpapierleihe

Höchste Bonität

Dank unseres hervorragenden AAA-Ratings sind wir eine sichere Partnerin für Securities Lending.

Flexible Handhabung

Gestalten Sie SLB nach den Bedürfnissen Ihrer Kundinnen und Kunden und passen Sie die Lendings jederzeit an.

Sichere Anlage

Das Gegenpartei-Risiko liegt bei der Zürcher Kantonalbank.

Höchste Bonität

Dank unseres hervorragenden AAA-Ratings sind wir eine sichere Partnerin für Securities Lending.

Sichere Anlage

Das Gegenpartei-Risiko liegt bei der Zürcher Kantonalbank.

Flexible Handhabung

Gestalten Sie SLB nach den Bedürfnissen Ihrer Kundinnen und Kunden und passen Sie die Lendings jederzeit an.

Securities Lending und Borrowing (SLB)

Sicherheit

Das Gegenpartei-Risiko für die Wertschriftenleihe beschränkt sich auf die Zürcher Kantonalbank, da wir als Hauptgegenpartei agieren und als Lender Ihr Vertragspartner sind. Die hervorragende Bonität der Zürcher Kantonalbank grenzt das Risiko Ihrer Kunden stark ein.

Anlageflexibilität

Mit SLB setzen Sie auf eine flexible Anlage: Verkäufe, Kündigung von ausstehenden Transaktionen, Sistierung des Lending-Programms sowie die Kündigung der Securities-Lending-Vereinbarung sind jederzeit möglich. Zins- und Dividendenerträge sowie Wertrechte aus Corporate Actions werden dem entsprechenden Konto/Depot des Lenders valutagerecht gutgeschrieben. Also wie wenn die Wertpapiere nicht ausgeliehen worden wären.

Ihr Kunde kann auf Wunsch einzelne Titel oder Anlagesegmente vom Lending-Programm ausschliessen und relative oder absolute Lending-Volumenlimiten festlegen.

GV-Teilnahme und Stimmrecht

Ist Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden die Teilnahme an einer Generalversammlung in der Schweiz wichtig und möchte er oder sie das Stimmrecht ausüben? Dann können vor der Generalversammlung einzelne Aktien vom Lending ausgeschlossen werden. Eine andere Möglichkeit ist, grundsätzliche Rücklieferungs-Instruktionen auf Schweizer Aktien zu erteilen.