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Immobilien vererben: Gewusst wie.

12 Minuten
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Eine Immobilie innerhalb der Familie weiterzugeben, sollte gut durchdacht und frühzeitig geplant werden. Um teure Fehler und familiäre Streitigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich, eine Expertin oder einen Experten unterstützend zur Seite zu haben. Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften und Stiftungen bei der Zürcher Kantonalbank, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Text: Nicole Schweizer, Adrian Vonlanthen / Bilder: Ethan Oelman, Getty Images

Das Wichtigste in Kürze

  • Planen Sie Ihren Nachlass frühzeitig, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung optimal zu vererben.
  • Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Vermögenssituation und die rechtlichen Vorgaben.
  • Definieren Sie Ihre Bedürfnisse und Ihre Strategie: Möchten Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen oder nach Ihrem Tod vererben?
  • Lassen Sie sich professionell beraten – die Vererbung einer Immobilie ist oft komplex.

 

Planen Sie Ihren Nachlass mit unserer Unterstützung

Interview mit Stefan Reinhard

 

Eine Immobilie innerhalb der Familie weiterzugeben, kann eine komplexe Aufgabe sein. Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich damit zu beschäftigen?

Die Planung der Pensionierung ist ein guter Zeitpunkt, sich auch Gedanken zur eigenen Wohnsituation im dritten Lebensabschnitt zu machen. Nicht jedes Haus oder jede Wohnung entspricht den Bedürfnissen im Alter. Will man im Einfamilienhaus bleiben oder in eine altersgerechte Wohnung umziehen? Welche Umbaumassnahmen wären notwendig, wenn man im Ruhestand in den eigenen vier Wänden bleiben möchte? Hat ein Kind Interesse, die Immobilie zu übernehmen oder will man sie später verkaufen? Gleichzeitig sollte man sich auch mit der Nachlassregelung auseinandersetzen. Die Gewissheit, dass alles nach den eigenen Wünschen geordnet ist, lässt einen das Leben unbeschwerter geniessen.

Welchen ersten Schritt sollten Immobilienbesitzer, die sich mit der Nachlassplanung befassen, unternehmen?

Mit einer Auslegeordnung verschafft man sich einen Überblick über die eigene Vermögenssituation und klärt, wer von Gesetzes wegen wie viel erbt. So wird deutlich, wie die Partnerin oder der Partner im Todesfall ohne Regelung abgesichert ist und ob Handlungsbedarf für eine Nachlassregelung besteht. Hilfestellung dafür bieten unser Erbrechner sowie unser kostenloser ZKB Erbschaft-Check.

Die Gewissheit, dass alles nach den eigenen Wünschen geregelt ist, lässt einen das Leben unbeschwerter geniessen.

Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften

Mit dem Eigenheim sind häufig viele Erinnerungen verbunden – man möchte diese bewahren und die Immobilie im Interesse aller Erben übergeben. Wie gelingt das?

Wichtig ist, sich diese Gedanken nicht allein zu machen, sondern die Kinder von Beginn an mit in den Prozess einzubeziehen. Ich hatte mal ein Ehepaar in der Beratung, das ein Bauprojekt für ein Dreifamilienhaus plante, um später jedem Kind eine Wohnung vererben zu können. Als das Ehepaar nach einer umfassenden Konzeptionsphase das baureife Projekt erstmals den Kindern präsentierte, hatte nur ein Kind wirklich Interesse an einer Wohnung – dies zur Enttäuschung der Eltern. Darum sind die Interessen der Beteiligten frühzeitig zu klären.

Was gibt es bei einer lebzeitigen Immobilienweitergabe zu beachten?

Die Schenkung einer Immobilie ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche und steuerliche Aspekte umfasst. Deshalb empfehlen wir eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten. Beispielsweise müssen im Kanton Zürich dem Erwerber mindestens 25 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie geschenkt werden, damit die Übertragung nicht unmittelbar Grundstückgewinnsteuern auslöst. Will sich jemand eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht vorbehalten, stellt dies eine entgeltliche Gegenleistung dar, welche beim Übernahmepreis berücksichtigt werden muss.

Gibt es auch Fallstricke bei Erbvorbezügen?

Häufig wird übersehen, dass Erbvorbezüge zum Wert im Zeitpunkt des Todes der schenkenden Person angerechnet werden. Geldbeträge werden zum Nominalwert ausgeglichen. Bei Immobilien wird somit ohne anderslautende Vereinbarung ein seit der Zuwendung entstandener Mehrwert ebenfalls berücksichtigt. Dies kann zu ungerechten Resultaten führen, wenn ein Kind eine Immobilie und das andere einen gleichwertigen Geldbetrag als Erbvorbezug erhält. Es ist daher ratsam, bei einer Zuwendung zu Lebzeiten klar zu regeln, ob und in welchem Umfang diese ausgleichungspflichtig ist. Könnten durch diese Vereinbarung Pflichtteile verletzt werden, ist der Abschluss eines Erbvertrags in der Familie zu empfehlen. Auf solche Aspekte kann eine professionelle Beratung hinweisen.

Sie besitzen auch ein Einfamilienhaus. Wie haben Sie es geregelt?

Meine Ehefrau und ich haben uns beim Erwerb des Eigenheims für den Todesfall bestmöglich abgesichert. Wir haben einen Ehevertrag abgeschlossen und im Testament geregelt, dass der überlebende Ehegatte das Eigenheim zu Alleineigentum übernehmen und den Pflichtteil der Töchter in bar auszahlen kann. Eine Todesfallrisikoversicherung stellt zudem sicher, dass das Haus für den Überlebenden von uns weiterhin tragbar ist. Wer von den noch minderjährigen Töchtern später das Haus übernimmt, wird sich zeigen. Das Leben ist immer im Fluss – darum sollte eine Erbschaftsregelung von Zeit zu Zeit überprüft werden.

Immobilien zu Lebzeiten übertragen oder nach dem Tod vererben?

Vorteile der lebzeitigen Übertragung

  • Das Eigenheim kann im Alter zu gross oder zur körperlichen Belastung werden.
  • Ein Eigenheim kann im Alter auch finanziell belastend sein, z. B. durch hohe Unterhalts-, Reparatur- oder Energiekosten.  
  • Mit einer rechtzeitigen Planung können klare Verhältnisse geschaffen werden. 

Vorteile der Vererbung nach dem Tod

  • Die finanzielle Flexibilität bleibt erhalten. Das Haus oder die Wohnung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtvermögen.
  • Viele Menschen möchten aufgrund ihrer emotionalen Bindung in den eigenen vier Wänden alt werden.
  • Über die Zeit sind enge soziale Kontakte zur Nachbarschaft entstanden. Die gewohnte Umgebung zu verlassen kann schwerfallen. 

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Immobilien Vorsorge