Individualbesteuerung: Parat für separat?
Ein Systemwechsel steht an: Eheleute und eingetragene Partnerinnen und Partner werden künftig getrennt besteuert. Was zur Einführung der Individualbesteuerung bereits bekannt ist – und was man noch nicht weiss.
Text: Bettina Bhend / Illustrationen: Bratislav Milenkovic | aus dem Magazin «ZH» 2/2026
Individualbesteuerung kurz erklärt
Bislang reichten Verheiratete und eingetragene Paare eine gemeinsame Steuererklärung ein. Das ändert sich nun: «In Zukunft sollen die Steuern in der Schweiz unabhängig vom Zivilstand veranlagt werden – für jede und jeden individuell», erklärt Roman Schwarz, Leiter Wealth Planning bei der ZKB. Die Individualbesteuerung soll bis spätestens zum 1. Januar 2032 in Kraft treten. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt werden für die Berechnung der Steuern die Einkommen und Vermögenswerte eines Paars nicht mehr addiert, sondern der jeweiligen Person zugeordnet. Dadurch endet für viele Doppelverdiener die sogenannte Heiratsstrafe – also die steuerliche Mehrbelastung von Verheirateten aufgrund der Steuerprogression.
Konsequenzen für die Finanzplanung
Bei dieser grundlegenden Systemänderung geht es jedoch um weit mehr. Die Individualbesteuerung verändert auch die Rahmenbedingungen für Vorsorge und Vermögensaufbau – und hat damit weitreichende Konsequenzen für die Finanzplanung. Beispielsweise macht jeder und jede künftig seine eigenen Abzüge geltend, etwa für Einzahlungen in die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse. Auch Kinderabzüge werden – bei gemeinsamem Sorgerecht ohne Unterhaltszahlungen – hälftig unter den Eltern aufgeteilt. Sie betragen bei der direkten Bundessteuer neu 12’000 statt 6’800 Franken pro Kind – sodass jeder Elternteil 6’000 Franken abziehen kann. «Im Zentrum steht also nicht mehr das Paar als wirtschaftliche Einheit, sondern die individuelle Situation der beiden Partner», sagt Roman Schwarz.
Neues System, neue Tarife
Folgen hat die Individualbesteuerung nicht nur für Paare. Die gesonderten Steuertarife für Alleinstehende einerseits, für Verheiratete und Familien andererseits werden abgeschafft. Neu gilt ein einheitlicher Tarif. Durch den neuen Einheitstarif sind auch Unverheiratete von der Reform betroffen: Personen mit einem steuerbaren Einkommen ab rund 95’000 Franken werden im Vergleich zum bisherigen Grundtarif künftig mehr Steuern bezahlen.
Vieles ist noch unklar
Abschätzbar sind die finanziellen Auswirkungen der Individualbesteuerung erst bei der direkten Bundessteuer. Paare mit eher ausgeglichenen Einkommensverhältnissen dürften profitieren, Einverdiener-Haushalte mehr bezahlen. Aufgrund der neuen Abzugsregelung hat auch die Anzahl minderjähriger Kinder oder Kinder in Ausbildung Einfluss auf Einsparungen und Mehrbelastungen.
Der Systemwechsel gilt jedoch für alle Steuerebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. «Wie die Kantone den Systemwechsel genau umsetzen werden, weiss man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht», sagt Roman Schwarz. Wie viel mehr oder weniger Steuern jemand insgesamt zahlt, lässt sich deshalb noch nicht abschätzen.
Wer profitiert – und wer nicht
Gewinner der Individualbesteuerung
Gewinner der Individualbesteuerung
Am meisten profitieren Paare, die ein möglichst ausgeglichenes Einkommensverhältnis haben. Bei einem kombinierten Einkommen von 150’000 Franken bezahlt ein Paar mit einer Einkommensaufteilung von 50/50 heute 4’749 Franken direkte Bundessteuer. Mit zwei separat besteuerten Einkommen von je 75’000 Franken muss es künftig lediglich 937 Franken pro Person zahlen – zusammen also nur noch knapp 40 Prozent der bisherigen Steuer. Kann das Paar Abzüge für ein Kind geltend machen, liegt die Steuer nur noch bei einem Drittel des heutigen Betrags. Bei höheren Einkommen ist die Auswirkung noch grösser.
Verlierer der Individualbesteuerung
Verlierer der Individualbesteuerung
Paare mit grossen Einkommensunterschieden müssen künftig mit einer zum Teil markanten Mehrbelastung rechnen. Bei einem Einkommen von 150’000 Franken bezahlt ein Einverdiener-Ehepaar heute ebenfalls 4’749 Franken direkte Bundessteuer. Nach dem Systemwechsel sind es 7’212 Franken – also rund 50 Prozent mehr als bisher. Sofern Kinderabzüge geltend gemacht werden können, erhöht sich die Steuerbelastung zusätzlich, da diese beim Partner ohne Einkommen ins Leere laufen. Mit einem Kind bezahlt das Paar bereits zwei Drittel mehr als heute. Bei höheren Einkommen kann die Steuerbelastung um ein Vielfaches ansteigen, tiefere Einkommen spüren diesen Effekt etwas weniger.
Zuteilen statt addieren: Was neu auf Paare zukommt
Jede Person zahlt künftig individuell Steuern. Paare müssen ihre Einkommens- und Vermögenswerte deshalb folgendermassen zuteilen:
- Das Erwerbseinkommen wird derjenigen Person zugeschrieben, die es erzielt hat.
- Bei Konten, Depots (und Erträgen daraus) und Schulden (inkl. Schuldzinsen) ist entscheidend, auf wen sie lauten.
- Gemeinsame Vermögenswerte (und Erträge daraus) werden hälftig geteilt.
- Bei Liegenschaften sind die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch entscheidend. Für die Einkommenssteuer sind aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts ab dem Jahr 2029 nur noch vermietete Liegenschaften (Renditeobjekte) von Bedeutung.
Wer wie viel verdient, wer Eigentümer eines Wertschriftendepots ist, wem Dividendenerträge zufliessen oder auf welchen Namen eine Immobilie lautet, hat bei Eheleuten also künftig beträchtliche steuerliche Auswirkungen.
Das zeigt die folgende Tabelle am Beispiel der fiktiven Familie Zürcher: Noch werden Erwerbseinkommen und Vermögenserträge der Ehepartner addiert. Sie bezahlen Steuern auf ihrem gemeinsamen Einkommen von 181’000 Franken. Nach dem Systemwechsel sind hingegen ihre individuellen Einkommen entscheidend: 102’000 Franken bei Frau Zürcher, 79’000 Franken bei Herrn Zürcher.
Auf Kantons- und Gemeindeebene wird auch das Vermögen besteuert. Die Rechnung zeigt, dass sich die Ausgangslage für Familie Zürcher hier ebenfalls ändert: Statt eines kombinierten Vermögens von 1 Mio. Franken werden Steuern künftig auf zwei separate Vermögen von 600’000 und 400’000 Franken erhoben.
Umsetzung: Was passiert nun im Kanton Zürich?
Das neue Steuersystem tritt spätestens per 1. Januar 2032 in Kraft. Bis dahin muss der Kanton Zürich seine Gesetze anpassen und auf Individualbesteuerung umstellen. Für die Steuerzahlenden ist dieser Wechsel von grosser Relevanz, wie Roman Schwarz erklärt: «Kantons- und Gemeindesteuern machen den Grossteil der Steuerbelastung aus – entsprechend stark spürt man Erleichterungen und Mehrbelastungen.» Noch ist zur konkreten Umsetzung in den Kantonen allerdings nichts bekannt.
Ein weiteres Fragezeichen existiert in Bezug auf die Fairness-Initiative der Mitte-Partei. Diese verlangt weiterhin eine gemeinsame Besteuerung von Paaren, wobei die Heiratsstrafe ebenfalls eliminiert werden soll. Die Abstimmung soll am 29. November 2026 stattfinden. «Die Zeit für die Umsetzung der Kantone ist knapp bemessen. Daher müssen sie unabhängig von der Fairness-Initiative Vorarbeit leisten», sagt Roman Schwarz. Er erwartet, dass viele Kantone neben den Gesetzen auch die IT-Systeme anpassen und die Prozesse modernisieren werden. «Viele dürften die Umstellung zur Individualbesteuerung für weitere Reformen nutzen.» Falls gegen das neue Steuergesetz das Referendum ergriffen wird, sind weitere kantonale Abstimmungen nötig.
Folgen für die Vorsorge
Interview mit Roman Schwarz, Leiter Wealth Planning ZKB
Was ändert sich punkto Säule 3a?
Weil jeder separat Steuern zahlt, macht auch jeder seine eigenen Abzüge geltend, etwa für Einzahlungen in die Säule 3a. Wer weniger als 30’000 Franken verdient, sollte Einzahlungen in die Säule 3a künftig vertieft prüfen: Die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist gering, der spätere Bezug wird aber trotzdem besteuert. Privates Vorsorgevermögen aufzubauen, bleibt dennoch zentral. Für sehr tiefe Einkommen gibt es Alternativen zur Säule 3a – beispielsweise einen Fondssparplan, bei dem man regelmässig kleinere Beträge in Fonds investiert.
Was zählt bei PK-Einkäufen?
Bei Paaren mit sehr unterschiedlichen Einkommen ist die zeitliche Planung wichtig: Die Person mit dem tieferen Einkommen sollte sich tendenziell vor der Systemumstellung in die Pensionskasse einkaufen, für die Person mit dem höheren Einkommen lohnt es sich aus steuerlicher Sicht auch später noch.
Und was beim Kapitalbezug?
Die Steuern auf Kapitalbezüge sind im Kanton Zürich progressiv ausgestaltet. Für die Steuerberechnung werden alle Beträge innerhalb eines Steuerjahrs addiert. Deshalb sollte man Bezüge über mehrere Jahre staffeln. Bislang war auch eine Koordination unter den Eheleuten wichtig, weil die Bezüge beider Partner zusammengerechnet wurden. Das ist mit der Einführung der Individualbesteuerung nicht mehr nötig – und gibt Paaren grösseren Spielraum bei der Pensionsplanung.
Drei Tipps
- Handeln Sie nicht vorschnell: Paare mit ähnlichen Vermögen und Einkommen profitieren von der Individualbesteuerung. Jetzt schon Vermögen zu übertragen oder Arbeitspensen anzugleichen, ist aber nicht ratsam. Vermögensübertragungen können bei einer Scheidung oder im Todesfall heikel sein, ein tieferes Arbeitspensum hat Einfluss auf Karrierechancen und Lohnwachstum. Besser ist es, abzuwarten und zu beobachten, wie sich die Situation im Kanton Zürich konkret entwickelt.
- Denken Sie in zwei separaten Vorsorgekarrieren: Abzüge für Einzahlungen und Einkäufe einerseits, Steuern für Bezüge andererseits erfolgen künftig individuell. Das sollte bei der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden. Es kann sinnvoll sein, geplante Einkäufe in die Pensionskasse neu zu terminieren oder bei tiefen Einkommen eine Alternative zur Säule 3a zu suchen.
- Überprüfen Sie Ihre Pensionsplanung: Wer rund um den Systemwechsel in Pension gehen will, sollte die Pensionsplanung auf Optimierungspotenzial hin prüfen. Je nach Konstellation kann es sich lohnen, Kapitalbezüge vorzuziehen oder hinauszuschieben.