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Eine tragende Säule

Vom Koordinationsabzug bis zum Kapitalbezug: Wer sich mit der 2. Säule frühzeitig beschäftigt, stärkt gezielt die eigene Vorsorge und schafft ein stabiles Polster für den Ruhestand.

Text: Isabel Hempen / Illustration: Bratislav Milenkovic | aus dem Magazin «ZH» 1/2026

Die berufliche Vorsorge

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen: der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV, 1. Säule), der beruflichen Vorsorge durch Pensionskassen (PK, 2. Säule) und der privaten, freiwilligen Vorsorge (3. Säule).

AHV und PK bilden das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Während die AHV (unter Einbezug von Ergänzungsleistungen) das Existenzminimum sichert, soll die PK den Erhalt des bisherigen Lebensstandards «in angemessener Weise» gewährleisten. Als Richtwert gilt, dass AHV und PK zusammen rund 60 Prozent des früheren Bruttoeinkommens decken. Voraussetzung ist, dass eine Person die volle Beitragsdauer erreicht. Wer mehr fürs Alter sparen möchte, kann das freiwillig mit der privaten Vorsorge tun. Sie ergänzt AHV und PK.

Wie die Finanzierung funktioniert

Obligatorisch in einer PK versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von derzeit mindestens 22’680 Franken erreicht – die sogenannte Eintrittsschwelle. Finanziert wird die PK im Kapitaldeckungsverfahren: Im Gegensatz zur AHV, die die Beiträge der Erwerbstätigen direkt an die Rentenbeziehenden weiterleitet (Umlageverfahren), spart in der PK jeder für sich selbst. Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen monatliche Sparbeiträge ein, der Arbeitgeber übernimmt davon mindestens die Hälfte. Die PK legt das angesparte Kapital an und finanziert mit der Rendite dessen Verzinsung.

Doch das Vorsorge-Umfeld ist anspruchsvoller geworden: Tiefe Zinsen und volatile Märkte belasten die Renditen. Zudem haben sich die Erwerbsbiografien verändert – eine längere Ausbildung, Teilzeitarbeit oder Sabbaticals führen zu Unterbrüchen im Vorsorgeverlauf. Verbunden mit einer steigenden Lebenserwartung erschwert dies die Fortführung des gewohnten Lebensstandards im Ruhestand. Wer Lücken vermeiden will, sollte sich deshalb aktiv um seine Vorsorge kümmern und ebenso die Vorteile der Säule 3a nutzen. 

Wichtige Begriffe

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug wird vom Bruttolohn abgezogen, um den versicherten Jahreslohn zu berechnen. Er beträgt aktuell 26’460 Franken. Grund für den Abzug: Die AHV deckt bereits einen Teil des Einkommens ab. Die meisten Kassen reduzieren den Abzug bei Teilzeitarbeit proportional. Bei mehreren Arbeitgebern kann jede PK den vollen Koordinationsabzug anwenden – der versicherte Lohn sinkt dadurch deutlich.

Versicherter Lohn

Die Differenz zwischen Bruttolohn und Koordinationsabzug bildet den versicherten Lohn. An ihm orientieren sich die Sparbeiträge. Obligatorisch versichert sind Lohnbestandteile bis aktuell 90’720 Franken (BVG-Maximum). Die PK kann höhere Einkommen im Überobligatorium freiwillig versichern.

Sparbeitrag

Mit den monatlichen Sparbeiträgen wächst das individuelle Altersguthaben. Sie werden automatisch vom Lohn abgezogen und betragen je nach Alter 7 bis 18  Prozent des versicherten Lohns. Einige PK erlauben freiwillig höhere Beiträge.

Die Finanzmärkte: der dritte Beitragszahler

Zwischen 2008 und 2024 stammten durchschnittlich 38 Prozent der Pensionskassenguthaben nicht von Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden, sondern aus Erträgen an den Kapitalmärkten – dem sogenannten dritten Beitragszahler. Die Finanzmärkte leisten damit den grössten Beitrag zum Vorsorgevermögen. Eine gute Marktperformance führt zu höheren Renditen der investierten Pensionskassengelder, was eine höhere Verzinsung ermöglicht.

Auch die Anlagestrategie der Pensionskasse spielt eine Rolle: Kassen mit hohem Obligationenanteil erzielen meist deutlich tiefere Erträge als solche mit einem grösseren Aktienanteil. Die Unterschiede sind frappant: 2024 konnten einige Versicherte von Zinsen profitieren, die bis zu fünfmal höher lagen als die anderer Pensionskassen.

Mehr Infos unter: swisscanto.ch/pensionskassenstudie

Vorsorgelücken schliessen – so geht’s

Eine Vorsorgelücke besteht, wenn die im Ruhestand verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren. Umso wichtiger ist es, die eigene Vorsorgesituation frühzeitig zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen, um allfällige Lücken zu schliessen, etwa durch: 

  1. Höhere Sparbeiträge: Wer vom Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, sollte einen Sparplan mit höheren monatlichen Beiträgen wählen. Diese werden direkt vom Lohn abgezogen. Das unmittelbar verfügbare Einkommen sinkt zwar leicht, dafür verbessert sich die Altersvorsorge nachhaltig.
  2. Einkauf in die Pensionskasse: Im persönlichen Pensionskassenausweis ist ersichtlich, welcher Betrag freiwillig einbezahlt werden kann. Wurden zuvor Gelder für Wohneigentum bezogen, sind diese zuerst zurückzuzahlen. Freiwillige Einkäufe sind steuerlich abziehbar – Rückzahlungen nicht.
  3. Begünstigung im Todesfall: Zur umfassenden Vorsorge gehört auch die Regelung im Todesfall: Ehepartner erhalten beim Ableben des Partners automatisch eine Rente; Konkubinatspartner nur, wenn es das Pensionskassenreglement vorsieht und die Versicherten sie bei der Pensionskasse angemeldet haben.

Mehr Infos unter: zkb.ch/vorsorgeluecke

Bezugsstrategie: Rente, Kapital oder Mischform?

Die Wahl, ob man sich das Pensionskassenguthaben als Rente, Kapital oder in einer Mischform auszahlen lässt, zählt zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen beim Übergang in die Pensionierung. Jede Variante hat Vor- und Nachteile, wie der nachfolgende Überblick zeigt: 

Die Rente: Sicherheit bis ans Lebensende

Mit der Rente erhält man eine verlässliche, meist monatliche Zahlung – lebenslang. Sie schützt davor, das Ersparte zu früh aufzubrauchen. «Die Rente ist die sichere Variante – man weiss genau, was man bis zum Lebensende bekommt», sagt Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der ZKB.

Beim Tod der Rentenbeziehenden erhalten die Ehe- oder eventuell auch die Lebenspartner eine Hinterlassenenrente, in der Regel rund zwei Drittel der ursprünglichen Summe. In bestimmten Fällen wird den Begünstigten zudem ein Todesfallkapital ausgezahlt. Besteuert wird die Rente als Einkommen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Umwandlungssatz der Pensionskasse: Die jährliche Rente ergibt sich, indem das angesparte Kapital mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. 

Das Kapital: Flexibilität mit Verantwortung

Wer das Kapital bezieht, erhält das gesamte Altersguthaben oder einen Teil davon auf einmal. Auf den Kapitalbezug fällt eine einmalige Kapitalleistungssteuer an, deren Höhe je nach Kanton und Gemeinde variiert. Wird das Geld investiert, sind die Erträge aus der Anlage des Geldes steuerpflichtig. Der Vorteil des Kapitalbezugs: Flexibilität. Das Guthaben lässt sich so einsetzen, wie es zur persönlichen Lebensplanung passt. «Aber der Kapitalbezug verlangt auch Disziplin – wer sich dafür entscheidet, trägt die volle Verantwortung, dass es bis ans Ende des Lebens reicht», betont Habegger. Beim Tod kann ein allfälliges Restvermögen vererbt werden.

Die Mischform: Sicherheit mit Flexibilität kombinieren

Viele wählen bewusst die Kombination beider Modelle. AHV und ein Teil des PK-Vermögens in Rentenform sichern den Grundbedarf ab, der restliche Teil wird als Kapital bezogen und selbst verwaltet. Diese Mischform verbindet die Sicherheit der Rente mit der Flexibilität des Kapitalbezugs. Das ist ideal für Menschen, die finanzielle Stabilität schätzen, sich aber dennoch Gestaltungsspielraum wünschen.

Es gilt: Die Entscheidung sollte immer zur persönlichen Lebenssituation, Risikobereitschaft und finanziellen Gesamtlage passen – am besten begleitet durch eine fundierte Finanz- und Pensionsplanung.

Mehr Informationen: zkb.ch/vorsorge

Trend zu Kapitalbezug

Interview mit Francesca Pitsch,Leitung Schweizer Pensionskassenstudie ZKB 

(Porträt-Illustration: Florian Bayer)

Welche Auszahlungsform ist am beliebtesten?

Gemäss der Schweizer Pensionskassenstudie 2025 von Swisscanto entscheiden sich 39 Prozent für die Rente, 23 Prozent für die Mischform und 38 Prozent für den Kapitalbezug. 2015 wählten noch 51 Prozent die Rente und erst 30 Prozent das Kapital. Der Trend zeigt also klar in Richtung Kapital.

Worauf ist beim Kapitalbezug zu achten?

Das Kapital sollte investiert werden, um Erträge zu erzielen und den Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen. Da die Finanzmärkte Schwankungen unterliegen, bedarf es zudem einer langfristigen Anlagestrategie, die unruhige Zeiten übersteht und genügend Reserven für die laufenden Ausgaben bereithält.

Und worauf bei der Rente?

Ein wichtiges Kriterium ist der Umwandlungssatz: Je höher er ausfällt, desto höher die Rente. Ein hoher Satz spricht daher für den Rentenbezug, ein niedriger eher für den Kapitalbezug. Ebenfalls aufschlussreich ist die Nettorendite. Sie zeigt, wie erfolgreich die Pensionskasse das Vorsorgevermögen investiert. Ein Pensionskassenvergleich offenbart, ob sie über- oder unterdurchschnittlich performt. Eine überdurchschnittliche Rendite macht die Rente attraktiv, weil dann eher Spielraum für allfällige Rentenerhöhungen sowie Teuerungsanpassungen besteht.

Berufliche Vorsorge in Zahlen

1985

Seit 41 Jahren ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz obligatorisch. Die Babyboomer sind die erste Generation, die zu einem grossen Teil für die Dauer der gesamten Erwerbszeit in den Genuss der 2. Säule kommt.

1’220 Milliarden Franken

Dies ist die Bilanzsumme, welche die 1’292 Schweizer Pensionskassen im Jahr 2024 erreichten.

30 Prozent

So gross ist die Rentenlücke der Frauen – durch tiefere Löhne, Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit haben sie rund 30 Prozent weniger Altersrente als Männer.
 

PK bei Stellenwechsel

Interview mit Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge ZKB 

(Porträt-Illustration: Florian Bayer)

Was passiert mit meinen PK-Geldern, wenn ich die Stelle wechsle?

Bei einem nahtlosen Stellenwechsel lassen Sie sie von der alten an die neue Kasse überweisen. Bei einer längeren Erwerbspause wird das Geld auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, wo es unter Berücksichtigung des individuellen Anlagehorizonts investiert werden kann, um von besseren Renditechancen zu profitieren. Wer nichts unternimmt, riskiert, dass die alte Kasse das Guthaben an eine Auffangeinrichtung überweist und es «vergessen» geht.

Worauf sollte ich beim Stellenvergleich achten?

Beachten Sie neben Lohn und Spesen auch das PK-Reglement und den Geschäftsbericht. Prüfen Sie etwa Höhe und Verteilung der Sparbeiträge: Übernimmt der Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 50 Prozent? Das ist ein klares Plus. Vergleichen Sie zudem die Leistungen: Wie hoch ist der Umwandlungssatz, welche Leistungen fliessen bei Invalidität und Tod? Lässt sich die Partnerin oder der Partner begünstigen? Der Deckungsgrad gibt einen Hinweis auf die Stabilität der PK. Vergangene Zinsen offenbaren, welcher Anteil am Anlageerfolg an die Versicherten fliesst.

Muss ich mein Vorsorgeguthaben in die neue PK einbringen?

Grundsätzlich ja. Die neue Kasse darf den Betrag jedoch begrenzen und nur so viel Geld annehmen, wie sie gemäss ihren Leistungsversprechen decken muss. Der Rest bleibt auf einem Freizügigkeitskonto und kann später als Kapital bezogen werden.  

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